NEUNBURG v. WALD: Am 03.07.2019 wurde in der Zeit von 08.00 – 12.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Staatsstraße 2151 im Gemeindebereich von Neunburg v. Wald überwacht. Hier mussten 22 Fahrzeugführer beanstandet werden. 14 davon erwartet eine Verwarnung, 8 eine Anzeige. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 138 km/h.
TEUNZ: Bei einer weiteren Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizeiinspektion Amberg wurde am 03.07.2019 in der Zeit von 15.45 Uhr bis 20.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Bundesstraße 22 im Gemeindebereich von Teunz überwacht. Dabei mussten 84 Fahrzeugführer beanstandet werden. Für 30 wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, 54 werden mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen haben. Auf drei Fahrzeugführer kommt zusätzlich ein Fahrverbot zu. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 169 km/h.
Bericht: VPI Amberg