Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
- Frauen in Bayern erleiden körperliche und psychische Gewalt
- Viele Opfer von sexuellem Missbrauch und Stalking
- Fallzahl bei Häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten unauffällig
Sie werden missbraucht und geschlagen, ihnen wird nachgestellt und gedroht: Jedes Jahr werden in Bayern Tausende Frauen Opfer von Gewalt. Im vergangenen Jahr wurden dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) 46.586 weibliche Opfer gemeldet, im Vorjahr waren es 47.411. Die Frauen wurden nicht nur körperlich angegangen. Sie erlitten auch psychische
Gewalt, zum Beispiel durch Erniedrigung. Vieles davon spielte sich in den eigenen vier Wänden ab – meistens wurde der Lebenspartner oder Ehemann zum Täter.
Vermutungen, dass die Corona-Krise das Problem häuslicher Gewalt verschärfen könnte, weil zerstrittene Eheleute oder Partner nun viel Zeit gemeinsam zu Hause verbringen, bestätigen sich zumindest bislang nicht: Die Fallzahlen bei häuslicher Gewalt sind in diesem Jahr unauffällig und teilweise sogar rückläufig. Abschließend belastbare Zahlen dazu liegen noch nicht vor.
Weil das Problem anhält, will das BLKA zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen an diesem Mittwoch, 25. November, ein Schlaglicht auf das Leid vieler Frauen im Freistaat werfen.
Einige Beispiele aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS): 2019 zählte das BLKA 3252 Opfer (2018: 3420) von sexuellem Missbrauch. Bei 2477 Opfern (2640) handelte es sich um Frauen, bei 775 (780) um Männer. 1009 (995) Frauen wurden vergewaltigt, 27.180 Frauen (27.598) wurden Opfer von Körperverletzung. Deutlich weniger Frauen als im Vorjahr wurden
2019 ermordet: Die Zahl sank von 27 auf 8. Das spiegelt sich in der Zahl der vollendeten Mordfälle wider – sie sank von 42 auf 23.
Auffällig oft wurden Frauen Opfer von sogenanntem Stalking, also von Nachstellung. 1339 Frauen (1347) waren davon im vergangenen Jahr betroffen, demgegenüber standen 269 männliche Opfer (304). Bei Fällen von Zwangsheirat, der äußersten Form dauerhafter Anwendung von Gewalt, die bei der Polizei aber nur vereinzelt bekannt wird, waren zuletzt
immer Frauen die Opfer. Im vergangenen Jahr wurden bei der Polizei 8 Fälle bekannt, 2018 waren es 4 Fälle.
Häusliche Gewalt stellt in der Statistik keine eigene Deliktsform dar. Das BLKA spricht davon in Fällen, bei denen das Opfer einer Gewalttat mit dem Täter verheiratet oder verlobt ist, es sich um den Lebensgefährten oder den Ex-Partner bzw. Ex-Ehemann handelt. Im vergangenen Jahr gab es nach dieser Definition 16.660 Fälle von häuslicher Gewalt, im Vorjahr waren es 16.943. 2019 waren 13.081 Opfer weiblich. Im Corona-Jahr 2020 zeichnet sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine ungewöhnliche Entwicklung ab. Die Zahlen der angezeigten Taten – also die Hellfeld-Zahlen – könnten aber noch steigen. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass diese Straftaten erst mit längerer zeitlicher Verzögerung bei der Polizei angezeigt werden.
Einen Eindruck vom Gewalterlebnis von Frauen in der Corona-Zeit gibt eine bundesweite Dunkelfeldbefragung der Technischen Universität München in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Darin untersuchten die Forscher das Ausmaß
Häuslicher Gewalt während der ersten Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr dieses Jahres. Befragt wurden 3800 Frauen zwischen 18 und 65 Jahren im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 8. Mai. Demnach berichteten 3,1 % (Bayern: 2,3 %) der befragten Frauen von körperlichen
Auseinandersetzungen mit ihrem (Ehe-)Partner innerhalb des vergangenen Monats. In 6,5 % (5,5 %) der befragten Haushalte gab es körperliche Bestrafungen der Kinder. 3,8 % (3,8 %) der Frauen fühlten sich von ihrem (Ehe-)Partner bedroht, 2,2 % (2,9 %) durften ihr Haus nicht ohne Erlaubnis des (Ehe-)Partners verlassen, und bei 4,6 % (4 %) der Frauen regulierte der (Ehe-) Partner die sozialen Kontakte mit anderen Personen.
Wegen fehlender Untersuchungen kann allerdings kein Vergleich zu den Vorjahren und ohne pandemiebedingte Ausgangsbeschränkungen gezogen werden. Vor allem wenn der Täter unterm selben Dach lebt, trauen sich viele betroffene Frauen nicht, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Deswegen gibt es neben dem Hellfeld ein sogenanntes Dunkelfeld – Straftaten, von denen die Polizei nie erfährt. Das BLKA ermutigt Frauen, sich Hilfe zu suchen. Denn niemand muss Gewalt vom eigenen Partner erdulden. Dazu gibt es vielfältige Hilfsangebote, zum Beispiel das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen oder die Beratung der Organisation Weißer Ring.
Bei der Polizei gibt es bei allen Polizeipräsidien die sogenannten
Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer. Das sind Kriminalbeamtinnen, die Frauen unterstützen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Beauftragten erklären Betroffenen auch, welche Beratungsstellen es gibt, wie ein Strafverfahren abläuft und welche Rechte
Gewaltopfer haben, falls diese Anzeige erstatten möchten.
In Fällen extremer Gefährdungslagen hat die Bayerische Polizei in den vergangenen Jahren ein Programm entwickelt und umgesetzt, bei dem gefährdete Frauen in ein spezielles Schutzprogramm analog des Zeugenschutzprogramms aufgenommen werden.
Die Erreichbarkeiten der Ansprechpartnerinnen der Polizei:
https://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html
Weitere Angebote:
- Hilfetelefon 08000 116 016 Gewalt gegen Frauen www.hilfetelefon.de
Beratung telefonisch, per E-Mail oder Chat, bei Bedarf in 17 verschiedenen Sprachen - Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern www.nummergegenkummer.de
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Elterntelefon: 0800 – 111 0 550 - Opfertelefon 116 006 des WEISSEN RING www.weisser-ring.de
Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt