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Taschengeld aufbessern ist wieder möglich

Grafik: Kommunale Jugendarbeit Amberg-Sulzbach/Kreisjugendring Amberg-Sulzbach
Grafik: Kommunale Jugendarbeit Amberg-Sulzbach/Kreisjugendring Amberg-Sulzbach

AMBERG-SULZBACH. Fürs nächste Smartphone oder für eine neue Jeans. Jugendliche sind fast immer knapp bei Kasse. Da ist es gut, wenn sie sich durch einfache Jobs ein paar Euro dazuverdienen können. Das war zuletzt wegen der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr möglich. Ab dieser Woche ist es wieder erlaubt und die Taschengeldbörse Amberg/Amberg-Sulzbach startet ihren Betrieb.

Vermittelt werden jedoch nur Jobs, die im Freien zu erledigen sind. Dazu zählen beispielsweise Gartenarbeiten, Straßenkehren oder Einkaufengehen. Dabei müssen alle aktuellen Hygieneregeln wie der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – auch Schal oder Tuch sind erlaubt – unbedingt eingehalten werden, wenn ein Kontakt unvermeidbar ist. Darauf weist Anita Kinscher von der Taschengeldbörse Amberg/Amberg-Sulzbach hin.
Absprachen zwischen Job-Anbieter und Jobbern sind am besten telefonisch zu treffen oder mit ausreichend Distanz von Fenster oder Balkon aus. Nach getaner Arbeit sollte die Bezahlung ebenfalls kontaktlos erfolgen, also beispielsweise mit einem Kuvert, das vor der Haustüre abgelegt wird. Helfer, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, sollten sich telefonisch mit ihrem Arzt in Verbindung setzen und dürfen kein Jobangebot annehmen.

Die Taschengeldbörse ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Amberg, des Landkreises Amberg-Sulzbach und des Kreisjugendrings. Job-Anbieter können Senioren, Familien und Berufstätige sein, die Hilfe bei leichten und unregelmäßigen Arbeiten in Haus und Hof benötigen. Aus aktuellen Anlass dürfen jedoch nur Arbeiten im Freien ausgeführt werden. Die Jobsucher sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 20 Jahren.

Beschäftigungen im Rahmen der Taschengeldbörse beschränken sich werktags auf die Zeit zwischen 8 und 18 Uhr und müssen nach maximal zwei Stunden pro Tag außerhalb der Schulzeit abgeleistet sein. Der Stundenlohn beträgt mindestens 5 Euro. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular für Job-Anbieter und Jobber gibt es im Internet unter www.taschengeldboerse-as.de.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach

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