Verwendungsnachweise für Energiepreiszuschuss einreichen
Sportvereinen droht sonst Abzug von der Vereinspauschale 2024 AMBERG-SULZBACH. Sport- und Schützenvereine, die im vergangenen Jahr einen Antrag auf Energiepreiszuschuss eingereicht haben, sind verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Darauf weist die Sportförderung...