ZEITLARN. Am Dienstagnachmittag fuhr eine 53-jährige Landkreisbewohnerin mit ihrem Pedelec 45 auf der Staatsstraße durch Zeitlarn. Hinter ihr eine weitere Verkehrsteilnehmerin aus dem Landkreis mit ihrem Pkw. Die Pkw-Lenkerin war irrig der Annahme, dass ein Pedelec 45 den Radweg benutzen muss und hupte aus diesem Grunde mehrmals, scheinbar um die Radlerin dazu zu bewegen, auf den Radweg zu fahren. Schließlich überholte die Dame die Bikerin und setzte sich mit ihrem Pkw vor das Rad und bremste ihr Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Die Fahrerin des Pedelec musste eine Vollbremsung durchführen, um nicht auf den Pkw aufzufahren, dadurch wäre sie beinahe gestürzt.
Die Pkw-Fahrerin mutierte dann zum Verkehrserzieher und meinte die Fahrerin des Pedelec daraufhinweisen zu müssen, dass sie sich mit ihrem Gefährt gefälligst auf den Radweg verziehen soll. Ferner benutze sie bei ihrer Belehrung noch nicht druckreife Ausdrücke. Das Verhalten der Pkw-Lenkerin wird nun durch die Staatsanwaltschaft einer verkehrserzieherischen Bewertung unterzogen. Pedelec 45 gelten nicht als Fahrrad und dürfen Radwege nur dann benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist.
Bericht: PI Regenstauf