KÜMMERSBRUCK / THEUERN. Wegen lang anhaltender Nachbarschaftsstreitigkeiten bereitet ein äußerst uneinsichtiger 93-Jähriger regelmäßig Hindernisse auf der Zufahrt zum Anwesen der Nachbarn.
Der betroffene Zufahrtsweg ist zwar z.T. Privatgrund des Beschuldigten, jedoch handelt es sich auf Grund bestehender Rechtslage um tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund. Unbelehrbar beharrt dieser nun auf sein Besitzrecht und versperrt den Weg regelmäßig mit Pfosten, Zäunen und Verkehrszeichen, damit die Nachbarn nicht mehr zu ihrem Anwesen gelangen können.
Die hinzugezogenen Polizeibeamten entfernten nun die „Sperranlage“ und leiteten ein Strafverfahren wegen Amtsanmaß und Nötigung im Straßenverkehr ein.
Bericht: PI Amberg