BURGLENGENFELD. Derzeit verzeichnen die Polizeiinspektion Burglengenfeld und die Polizeistation Nittenau in ihren Zuständigkeitsbereichen fast täglich mehrere Wildunfälle mit zum Teil hohen Sachschäden. In der dunklen Jahreszeit ist die Gefahr von Wildunfällen besonders hoch. Vor allem in den Morgen- und Abendstunden kommt es, bei einsetzendem Berufsverkehr, vermehrt zu Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren. Diese Unfälle enden für die beteiligten Wildtiere meist tödlich oder mit erheblichen Verletzungen.
Schlechte Witterungsverhältnisse und schlechte Sicht verstärken die Gefahr eines Wildunfalles im Herbst und Winter zusätzlich. Auf nassen oder glatten Straßen verlängert sich zum Beispiel der Anhalteweg um mindestens 50 Prozent, bei gefahrenen 100 km/h bedeutet dies eine Verlängerung von 83 auf mindestens 124 Metern. Um den Zusammenstoß mit einem Wildtier möglichst zu vermeiden empfiehlt es sich gerade in Waldgebieten, sowie an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und stets vorausschauend zu fahren. Wenn Wild bereits direkt an oder gar auf der Straße steht, sollte man das Fernlicht abblenden und kontrolliert bremsen, jedoch auf keinen Fall versuchen auszuweichen. Wildtiere können die gefahrene Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen nicht einschätzen. Grelles Scheinwerferlicht blendet die Tiere zusätzlich und macht sie orientierungslos. Unser heimisches Wild lebt gerade in den Wintermonaten meist in Familienverbänden, einem Tier können weitere folgen, mit Nachzüglern ist immer zu rechnen!
Sollte es trotz Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wildunfall kommen wird Folgendes geraten:
- Wichtig: Ruhe bewahren! Unnötiges Betreten der Straße vermeiden!
- Motor laufen lassen, Licht und Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
- Sollte eine Person verletzt sein, wie bei anderen Unfällen auch über die Notrufnummer 110 einen entsprechenden Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.
- Verständigen Sie, auch wenn keine Person verletzt wurde oder das Wildtier geflüchtet ist, die Polizei (110) und teilen Sie Ihren genauen Standort mit. Die Verständigung des zuständigen Jagdpächters erfolgt durch die Polizei.
- Nähern sie sich verletzten Tieren nie, dies verursacht bei dem Wildtier großen Stress und kann zu einem Angriff des Tieres führen!
- Wurde das Wildtier durch den Zusammenstoß getötet und liegt noch auf der Straße, ziehen Sie das Tier, wenn möglich, auf den Seitenstreifen. Zum Schutz vor Verletzung und Krankheiten oder Parasiten Handschuhe benutzen!
- Warten Sie am Unfallort, bzw. falls ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist an der nächsten Möglichkeit abseits der Straße, auf das Eintreffen der Polizei oder des zuständigen Jägers.
- Die zur Schadensregulierung notwendige Wildunfallbescheinigung erhalten Sie bei der für den Unfallort zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Jagdpächter.
- Verendete Wildtiere dürfen vom Unfallort nicht entfernt oder gar mitgenommen werden, dies würde eine Anzeige wegen Jagdwilderei nach sich ziehen!
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine allzeit unfallfreie Fahrt!
Bericht: PI Burglengenfeld