Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der Stadt Regensburg
OBERPFALZ. Nicht nur in Regensburg, sondern vielerorts nimmt die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen und an sogenannten Corona-Spaziergängen zu.
Auf Einladung der Oberbürgermeisterin wurden gemeinsam mit Polizeivizepräsident Thomas Schöniger und Vertretern der Stadtverwaltung und den Leitern der Regensburger Polizeiinspektionen die Lage in Regensburg erläutert, genau analysiert und verschiedene Maßnahmen diskutiert. Dabei ging es beispielsweise um eine Maskenpflicht bei Versammlungen, um vorher festgelegte Strecken um die Altstadt, stationäre Versammlungen und Teilnehmerbegrenzungen. Diese Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn eine veränderte Sicherheits- oder Infektionslage dies erforderlich macht.
„Jeder darf seine Meinung zu den Corona-Maßnahmen und zur Impfpflicht äußern. Besorgniserregend ist hingegen, wenn sich immer mehr Corona-Leugner radikalisieren und die sogenannten Spaziergänge von extremen Rechten unterwandert werden. Die Augen davor zu verschließen, wäre fatal. Daher kann ich nur erneut an die Corona-Spaziergänger appellieren, sich von rechtsradikalen und demokratiefeindlichen Äußerungen laut und deutlich zu distanzieren und ihre Versammlung anzumelden“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger zeigte in der Gesprächsrunde zunächst die Rolle der Polizei bei Versammlungen auf. Dabei erläuterte er, dass es die Aufgabe der Polizei ist, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für jedermann ohne inhaltliche Wertung des Themas der jeweiligen Versammlung zu gewährleisten und zu schützen. Weiter berichtete Schöniger über die Erfahrungen der zurückliegenden Versammlungen im Stadtgebiet Regensburg. Dabei merkte er an, dass es bislang durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kaum zu Rechtsverstößen gekommen sei.
Straftaten werden konsequent verfolgt
Aufgrund dieser Verläufe wird die Polizei bei der Betreuung künftiger Versammlungen weiterhin auf Kommunikation, insbesondere durch den Einsatz speziell geschulter Kommunikationsbeamtinnen und -beamte, setzen. Jedoch wird die Lage vor Beginn und während einer Versammlung fortlaufend neu beurteilt. Sollte es zu Störungen oder Straftaten kommen, wird die Polizei diesen konsequent entgegenwirken.
„Auch wenn die Demonstrationen bisher geordnet abgelaufen sind und die Polizei derzeit keine Veranlassung sieht, stärker einzugreifen, heißt das nicht, dass es für immer so bleiben wird“, betonte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
Maßnahmen werden fortwährend geprüft
Die Polizei wird gemeinsam mit der Stadt die Situation fest im Blick behalten. Bei sich ändernden Entwicklungen oder einem weiteren Anstieg der Inzidenz werden durch die Stadt Regensburg und die Polizei weitere beschränkende Maßnahmen in Versammlungsbescheiden und ggf. Allgemeinverfügungen erlassen. Bereits bei vergangenen Versammlungen wurden aufgrund steigender Teilnehmerzahlen und unter Berücksichtigung von ordnungs-, sicherheits-, verkehrs- sowie infektionsschutzrechtlicher Kriterien, beschränkende Verfügungen in örtlicher Hinsicht erlassen, um diesen Belangen Rechnung zu tragen. So konnten die Mindestabstände der Versammlungsteilnehmer während den Versammlungen gewährleistet werden.
Abschließend richtet sich Polizeivizepräsident Schöniger an alle Versammlungsteilnehmer: „Der Großteil der Versammlungsteilnehmenden hat sich bisher verantwortungsbewusst verhalten. Behalten Sie dieses Verhalten auch zukünftig bei.“
Auch die Oberbürgermeisterin setzt auf Deeskalation: „Immer häufiger erreicht mich die Frage von Bürgerinnen und Bürgern, warum die unangemeldeten ´Spaziergänge nicht einfach unterbunden werden. Ein Versammlungsverbot muss rechtlich sehr hohe Hürden nehmen. Wir werden das Geschehen jedoch genau im Auge behalten und gegebenenfalls reagieren. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die `Spaziergänger` nicht die Mehrheit sind. Es leben über 168.000 Menschen in Regensburg und die meisten von ihnen sind mit den Demonstrationen, die auch Teilnehmer von außerhalb anlocken, nicht einverstanden und sind geimpft.“
Hintergrund
Unangemeldete Corona-Spaziergänge können nicht einfach verboten oder aufgelöst werden
Da es sich beim Recht auf Versammlungsfreiheit um ein besonders geschütztes Grundrecht (Art. 8 GG) handelt und die Versammlungsfreiheit für Versammlungen jeder Art gilt, können Kreisverwaltungsbehörden oder die Polizei Versammlungen – auch unangemeldete sogenannte Corona-Spaziergänge – nicht einfach verbieten oder auflösen.
Eine Auflösung oder ein Verbot kommt erst in Betracht, wenn bei der Versammlung z. B. schwere Sicherheitsstörungen verübt werden oder dies bereits im Vorfeld bekannt ist. Diese Maßnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich und kommen nur als letztes geeignetes Mittel in Betracht.
Nach Versammlungsrecht sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zur Gewährleistung einer sicheren und friedlichen Durchführung sind oftmals Beschränkungen notwendig, die vorrangig angeordnet werden müssen. Nur wenn nach Beginn einer Versammlung die Beschränkungen nicht eingehalten werden, der Versammlungsleiter mit seinen Ordnern die Ordnung nicht wiederherstellen kann und die Polizei mit ihren Möglichkeiten, die Beschränkungen durchzusetzen, erfolglos bleibt und dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung gefährdet ist, darf eine Versammlung beendet und aufgelöst werden.
Schließlich ist aus rechtlichen Gründen die Tatsache, dass Versammlungen nicht angemeldet sind, als solche kein Grund dafür, diese bereits im Vorfeld zu untersagen bzw. nach Beginn aufzulösen.
Dennoch fordern die Oberbürgermeisterin und der Polizeivizepräsident die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer – insbesondere der „Montags-Spaziergänge“ – auf, diese als Versammlung vorab anzumelden: Eine Anmeldung erleichtert die Arbeit der Verwaltungsbehörde und der Polizei wesentlich, da durch eine gezielte Vorbereitung die Sicherheit während einer Versammlung nochmals erhöht werden kann.
Allgemeine Information
Als Versammlung im rechtlichen Sinn wird die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung bezeichnet.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Stadt Regensburg