Besuch nur unter Einhaltung der 3G-Regel und wenn unbedingt notwendig – Keine Einschränkung der Angebote und Leistungen
AMBERG. Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass ab dem kommenden Montag, 6. Dezember, infolge der hohen Corona-Neuinfektionen und der damit verbundenen Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz sowie die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die städtischen Ämtergebäude geschlossen, der allgemeine Parteiverkehr eingestellt und die regulären Öffnungszeiten außer Kraft gesetzt werden.
Die Stadt Amberg bietet zwar weiterhin alle ihre Angebote und Leistungen in gewohntem Umfang an, Behördengänge vonseiten der Bevölkerung sind aufgrund der erforderlichen Kontaktreduktion jedoch nur noch in dringenden Fällen sowie nach telefonischer oder elektronischer Terminvergabe möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die gewünschten Leistungen stattdessen per Onlineantrag über das Bayernportal oder über amberg.de, per E-Mail, telefonisch oder per Post in Anspruch zu nehmen.
Ist ein persönliches Erscheinen unbedingt notwendig, so muss ein 3G-Nachweis geführt werden. Nur wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist und den Beleg auch vorzeigen kann, erhält damit Zugang zu den städtischen Ämtergebäuden. Dies gilt auch für die Tourist-Info, die jedoch zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Darüber hinaus gelten in einigen Einrichtungen spezielle Regelungen.
So ist ein Besuch des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek sowie die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Die 2G-plus-Regelung gilt für Sportstätten, im Kulturbereich wie beispielsweise im Stadttheater und im Stadtmuseum, bei Ausstellungen, Tagungen, Kongressen und Messen sowie in Freizeiteinrichtungen wie etwa im Kurfürstenbad und bei Führungen.
Bericht: Stadt Amberg