URSENSOLLEN. Am Montagmorgen wurde eine örtliche Kfz-Werkstatt im Gemeindebereich von einem aufmerksamen Bürger verständigt, dass ein verunfallter Pkw im Straßengraben einer Gemeindeverbindungsstraße im Hirschwald steht und möglicherweise Hilfe erforderlich wäre.
Der 68-jährge Eigentümer, der neben der Werkstatt auch einen Pkw-Handel betreibt, fand vor Ort nur einen total beschädigten Peugeot 206 auf, doch ein Fahrer war nicht mehr anzutreffen. Am Fahrzeug waren keine Kennzeichen angebracht und ihm kam der Peugeot bekannt vor, hatte er nicht auch das gleiche Modell auf dem Hof zum Verkauf stehen. Er fuhr zurück und stellte fest, dass es sich tatsächlich um seinen Pkw handelt, der unbemerkt im Zeitraum von Samstagabend bis Montagmorgen von seinem Hof gestohlen wurde.
Das Auto war zur Besichtigung bereitgestanden und vermutlich wurden die Fahrzeugschlüssel nach der Aufbereitung im Fahrzeug liegen gelassen. Das machte es dem Täter doch sehr leicht, das Fahrzeug zu entwenden. Nun rief er die Polizei hinzu und zeigte den Sachverhalt an. Die Beamten leiteten nicht nur Ermittlungen wegen Kfz-Diebstahls, sondern auch wegen Unfallflucht, Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahren ohne Zulassung ein.
Im Tatfahrzeug wurde eine umfangreiche Spurensicherung betrieben und auch Familienangehörige des Geschädigten gaben nützliche Hinweise. Diese führten letztlich zum Täter, der sich am Montagabend beim Geschädigten meldete und die Tat einräumte. Wie sich herausstellte, war ein 21-jähriger Amberger vermutlich am Samstagabend bei einer Feier in der Nachbarschaft und streifte in der Ortschaft grölend mit seinen Freunden umher. Dabei stießen sie auf den Pkw und kamen auf die „Schnappsidee“ mit dem Fahrzeug herumzufahren. Die Ermittlungen im Bekanntenkreis des Täters bewegten den Heranwachsenden sich selbst zu stellen. Neben der Begleichung des Schadens am Pkw in Höhe von ca. 2000 Euro wird er sich auch vor Gericht verantworten müssen.
Am Ende bleibt noch zu klären, ob die Spritztour als unbefugte Ingebrauchnahme eines Kfz und nicht als Diebstahl rechtlich bewertet wird, das würde das Strafmaß und die Schwere der Tat doch deutlich zu seinen Gunsten herabstufen.
Bericht: PI Amberg