SCHWANDORF. Am Donnerstag gegen 22.10 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Schwandorf Spielhallen im Süden der Stadt. Dabei stellten die Beamten fest, daß ein 51-jähriger Wackersdorfer und ein 45-jähriger Schwandorfer gleichzeitig an zwei Spielautomaten spielten. Dies ist jedoch nach der Spielverordnung untersagt. Die Aufsichtspersonen, eine 51-jährige und eine 38-jährige Schwandorferin hätte dies nicht gestatten dürfen.
Daher wurde gegen beide ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches mit einem empfindlichen Bußgeld verbunden sein kann.
Bericht: PI Schwandorf