Sozialversicherungsbetrug in der Pflegebranche – ca. 156.000 Euro Schaden für die Sozialkassen

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

HOF / REGENSBURG. Recherchen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof führten dazu, dass eine Unternehmerin aus dem Raum Hof vom Amtsgericht Hof zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ihr Lebensgefährte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurden.
Die beiden Beschuldigten unterließen es über einen Zeitraum von mehreren Jahren die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich geschuldeten Bruttolöhne, bei den zuständigen Sozialkassen anzumelden.

Ihrer Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen an die zuständigen Einzugsstellen vollständig und fristgerecht abzuführen, kamen die Firmeninhaber nicht nach. Der so für die Sozialkassen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 156.000,– Euro.
Für die ebenfalls durch die Zöllner ermittelte Nichtgewährung des Pflegemindestlohns verhängte das Hauptzollamt Regensburg zudem ein Bußgeld in Höhe von 20.000,– Euro, für das die beiden Geschäftsleute, neben den Verfahrenskosten, zusätzlich aufkommen müssen. 

Bericht: Hauptzollamt Regensburg