DEUTSCHLAND. Am 07. Februar ist Safer Internet Day, der weltweite Aktionstag für mehr Online-Sicherheit und für ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche. Der Aktionstag setzt jedes Jahr einen neuen thematischen Schwerpunkt im Rahmen des internationalen Mottos „Together for a better internet“. In Deutschland wird der Safer Internet Day von der EU-Initiative klicksafe koordiniert und steht 2023 unter dem Motto „#OnlineAmLimit“.
Als Polizeiliche Kriminalprävention nehmen wir diesen Tag zum Anlass, über den sicheren Umgang mit dem wohl am häufigsten genutzten Gerät mit Internetzugang in den Händen von Kindern und Jugendlichen aufzuklären – dem Smartphone. Hier geben wir Präventionstipps und Hinweise auf Hilfs- und Informationsangebote.
Kostenfalle In-App-Käufe
Das Smartphone als Spielgerät – gerade für Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich. Doch vermeintlich kostenlose Spiele-Apps können auch zur Kostenfalle werden, wenn so genannte In-App-Käufe für zusätzliche Funktionen nicht deaktiviert sind. Medienkompetenz und aufmerksame Eltern bieten den besten Schutz davor, dass Kinder In-App-Käufe tätigen. Denn viele Spiele-Apps sind nur auf den ersten Blick kostenfrei: Einige Spielfunktionen können erst gegen Bezahlung freigeschaltet werden. Für die jungen Nutzenden ist oft gar nicht zu erkennen, dass sie echtes Geld für im Spiel genutzte Fähigkeiten ausgeben.
Doch wie können diese ärgerlichen Kosten verhindert werden? Zuerst ist es ratsam, auf die Altersfreigabe von Spielen zu achten. Dies können Eltern und Erziehungsberechtigte auf der Website der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unter www.usk.de prüfen. Wichtig ist auch, im Vorfeld die richtigen Grundeinstellungen im App-Store vorzunehmen.
So deaktivieren Sie In-App-Käufe
Android:
Im Play Store können Sie unter „Einstellungen“ den Menüpunkt „Authentifizierung“ auswählen. Dort stellen Sie ein, dass alle Käufe erst authentifiziert werden müssen.
iOS:
Unter Einstellungen „Bildschirmzeit“ können für „Käufe in iTunes & App Store“ In-App-Käufe verboten werden. Für künftige Änderungen der Einstellungen wird ein vierstelliger Code gewählt.
Missbrauchsdarstellungen in Schülerchats
Smartphones werden von jungen Menschen nicht nur zum Gaming genutzt. Schon Teenager bewegen sich in den unterschiedlichsten Chatgruppen und nutzen Messenger-Dienste, um Kontakte zu Klassenkameradinnen und Klassenkameraden zu halten, private Verabredungen zu organisieren oder um neue Menschen kennen zu lernen. Auch hier ist Obacht geboten, denn nicht jede Person die sich als „Freund“ ausgibt ist auch wirklich einer. Darüber sollten Kinder und Jugendliche frühzeitig aufgeklärt werden.
So ist es praktisch, unter den Einstellungen der Messenger-Apps schon grundsätzlich die Möglichkeit abzuschalten, dass das eigene Kind ohne Zustimmung zu einer Chatgruppe hinzugefügt werden kann. Unter „Datenschutz“ kann zudem eingestellt werden, wer das Profilbild und den Status sehen kann. So kann vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche in Gruppen landen, in denen verbotene Inhalte versendet werden oder sie sexuell belästigt und unter Druck gesetzt werden, Nacktfotos von sich selbst in Gruppen zu senden (Stichwort „Cybergrooming“).
Was viele nicht wissen: Solche Nacktfotos fallen unter den Tatbestand der Kinder- oder Jugendpornografie. Nicht nur die Verbreitung ist eine schwerwiegende Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Daher ist es wichtig, den Überblick zu behalten, in welchen Gruppen man aktiv ist und welche auch sicher sind.
Über die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen klärt die Kampange der Polizei „Sounds Wrong“ mit emotionalen Kurzclips auf.
Hilfe bei Cybergrooming – Frag ZEBRA
Immer häufiger werden Kinder und Jugendliche in Chats, sozialen Netzwerken oder andern Online-Plattformen sexuell belästigt. Bereits der Versuch der Anbahnung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, sogenanntes Cybergrooming, ist nach §§176 a und b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit Freiheitsstrafe bestraft werden.
Doch nicht nur Jugendliche, auch Erwachsene tun sich auf Grund von großer Scham oftmals schwer, wegen Cybergrooming Anzeige zu erstatten. Kinder und Jugendliche haben zudem oft das Gefühl, selbst schuld für den Missbrauch zu sein und fühlen sich nicht in der Lage, über das Erlebte zu sprechen oder selbst rechtliche Schritte einzuleiten.
Cybergrooming melden
Auf der Website www.fragzebra.de kann ein Missbrauch oder Anbahnungsversuch über ein Formular gemeldet werden. Alle Angaben sind freiwillig. Fragen zum Formular können zum Beispiel über das Fragefeld oder den Chat an das ZEBRA-Team gestellt werden. So soll es Betroffenen erleichtert werden, Anzeige zu erstatten.
Bericht: Polizeiliche Kriminalprävention