Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf.
GRAFENWÖHR. Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden führte am Samstag, den 19.09.2020 im Ortsbereich Grafenwöhr eine Schwerpunktaktion zur Überwachung der Geschwindigkeit mit Anhaltung durch.
Während der etwa 5-stündigen Kontrollaktion wurden insgesamt 1039 Fahrzeuge gemessen, wovon 55 Fahrzeuglenker beanstandet werden mussten. Die Beanstandungen wurden mit 44 Verwarnungen und 8 Anzeigen geahndet.
17 Fahrzeugführer konnten dabei direkt vor Ort angehalten werden. Unter anderem auch der schnellste Fahrer, der mit 94 km/h anstelle der zulässigen 50 km/h gemessen wurde. Ihn erwartet neben einem Bußgeld von 200 Euro und einem Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister auch ein einmonatiges Fahrverbot.
„Wir halten gerade eine Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme mit Anhaltung direkt nach dem Verstoß für besonders gewinnbringend für beide Seiten. Zum einen können wir den Verkehrsteilnehmer zeitnah mit seiner Geschwindigkeitsüberschreitung konfrontieren und im persönlichen Gespräch in den Dialog treten, zum anderen ist es uns möglich, den verantwortliche Fahrzeugführer vor Ort als Adressaten der Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizierten.“
Es zeigte sich in den Gesprächen mit den Verkehrsteilnehmern unisono, dass die Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit von Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird.
Die mangelnde Einsicht zum eigenen Fehlverhalten veranlasste einen Verkehrsteilnehmer und seine Fahrzeuginsassen offenbar dazu, das Messpersonal durch eindeutige Gesten zu beleidigen:
Ein junger Mann fuhr mit einem Pontiac durch die Messstelle und wurde mit 64 km/h gemessen. Nach dem Kennzeichen dürfte es sich um einen Angehörigen der US-Armee handeln. Kurze Zeit später fuhr er erneut in entgegengesetzter Richtung nun mit 69 km/h durch die Messstelle, um seinen Unmut offenbar freien Lauf zu lassen. Der Fahrzeugführer und seine Mittfahrer zeigten allesamt ihre gestreckten Mittelfinger aus dem Auto, … als die Kamera zum zweiten Mal auslöste.
Er und seine Mitfahrer rechneten wohl nicht damit, dass auch in dieser Fahrtrichtung gemessen und die Fahrzeuginsassen bei Überschreitungen üblicherweise fotografiert werden.
Beide Verstöße liegen im Verwarnungsbereich und werden mit je 25 Euro geahndet. Bei dem Verwarngeld wird es aber wohl nicht bleiben. Durch das gefertigte „Beweisfoto“ können die Täter einem Strafverfahren zugeführt werden. Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wird der Staatsanwaltschaft Weiden Strafanzeige wegen Beleidigung vorlegen.
Bericht: VPI Weiden