Schöffen in Amberg gesucht

Einwohneramt stellt Vorschlagsliste für Erwachsenenstrafrecht auf – Bewerbungsfrist bis 3. März

Symbolbild Amtsgericht
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AMBERG. Neben den Berufsrichtern werden bei Strafverfahren an Amts- und Landgerichten auch Laienrichter eingesetzt. Diese sogenannten Schöffen beurteilen zusammen mit den ausgebildeten Juristen die Taten der Angeklagten und setzten gemeinsam das Strafmaß fest. Alle fünf Jahre werden die Schöffen neu bestimmt: Deshalb sucht das Einwohneramt momentan Freiwillige aus der Stadt Amberg, die sich in die Bewerberliste aufnehmen lassen, um in der Amtszeit 2024 bis 2028 dieses verantwortungsvolle Ehrenamt auszuüben.
Das Einwohneramt erstellt die Vorschlagsliste, die im Stadtrat beschlossen und ans Amtsgericht weitergeleitet wird. Interessenten für das Schöffenamt im Bereich des Erwachsenenstrafrechts können sich bis spätestens 3. März 2023 per Formblatt beim Einwohneramt bewerben. Die Bewerbungsformulare sowie weitergehende Informationen zur Schöffenwahl finden sich im Internetauftritt der Stadt Amberg unter www.amberg.de/schoeffenwahl bzw. werden beim Einwohneramt bereit gehalten.

Als Schöffen gesucht werden Frauen und Männer, die in der Stadt Amberg wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, gesundheitlich geeignet sind und nicht in Vermögensverfall (z. B. Privatinsolvenz) geraten sind. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und somit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Juristische Kenntnisse sind dabei ausdrücklich nicht erforderlich. Die Lebenserfahrung eines Schöffen kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement ableiten. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen ferner bereit sein, Zeit zu investieren. Bei Fragen zum Schöffendienst steht den Amberger Bürgern beim Einwohneramt Martin Schafbauer (Tel. 10-1321) zur Verfügung. Weiterführende Informationen im Internetauftritt der Stadt Amberg: amberg.de/schoeffenwahl.

Bericht: Stadt Amberg