AMBERG. Seit mehreren Monaten ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Amberg in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Amberg verdeckt gegen eine Vielzahl von Verdächtigen, die unter anderem im dringenden Verdacht stehen, Kinderpornographie besessen oder verbreitet zu haben. Dabei wurden von den Ermittlern zwei Großverfahren umfangreich aufbereitet und der Staatsanwaltschaft übergeben.
Aufgrund einer Anzeigenerstattung diesen Jahres, wurde eine Chatgruppe eines Messenger-Dienstes näher untersucht. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten sodann durch die Auswertung des Mobiltelefons durch digitale Forensiker der Oberpfälzer Polizei weitere Chatgruppen festgestellt werden, in denen kinder- und jugendpornographische sowie tierpornografische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte eingestellt wurden.
Hieraus entstanden zwei umfangreiche Großverfahren mit intensiver Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizeiinspektion Amberg und der Staatsanwaltschaft Amberg. Die „Laufwege“ der versendeten Bilder und Videos wurden nachverfolgt, woraus sich noch weitere verstrickte Anschlussinhaber feststellen lassen konnten.
Insgesamt wurden seit Aufnahme der Ermittlungen in den letzten fünf Monaten über 1.600 Tatverdächtige ermittelt. Diese sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Einzelne wurden sogar im Ausland, wie zum Beispiel USA, Schweiz, Österreich und Frankreich ermittelt. Die Ermittlungsarbeit hat ein Volumen von mehreren hunderttausend DIN-A4-Seiten, die der Staatsanwaltschaft in 21 großen Umzugskartons übergeben wurden.
„Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie hat in den letzten Jahren stark zugenommen und beschäftigt uns deutlich in vielen Ermittlungsverfahren. Neben Menschen mit pädophilen Neigungen, sind es häufig auch Kinder und Jugendliche, die achtlos derartiges Material in Gruppenchats verschicken und sich damit regelmäßig strafbar machen. Deshalb richtet sich unser Appell ganz besonders auch an die Eltern, ihre Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren“, sagt der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Amberg, Erster Kriminalhauptkommissar Peter Krämer.
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Das Verbreiten und der Besitz von kinderpornographischen Schriften ist ein folgenschweres Fehlverhalten von jungen Menschen, die nicht wissen, was sie tun. Mittlerweile wird diese Tathandlung als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Der vorsätzliche Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reicht dabei aus, um den Tatbestand gemäß § 184 b StGB zu erfüllen. Somit ist die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.
Dazu Erster Kriminalhauptkommissar Krämer weiter: „Wir verfolgen solch abscheuliche Taten intensiv mit allen rechtlich möglichen Mitteln, damit auch die Täter, die auf widerlichste Weise Geld verdienen, mit voller Härte bestraft werden können. Das hat bei uns oberste Priorität.“
Dein Smartphone – Deine Entscheidung
Kindern werden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt – selbst unter 10-Jährige sind als Nutzerinnen und Nutzer keine Seltenheit mehr. Dabei werden auch die bekannten Messenger-Dienste als „Klassen-Chats“ genutzt. Auf diesem Weg finden inkriminierte Inhalte problemlos und ungefiltert den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Oft werden diese ohne Gedanken zu den Folgen weiterversendet.
Das Polizei-Projekt „Dein Smartphone – Deine Entscheidung“ hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler über die strafrechtlichen Aspekte zu informieren und die daraus resultierenden möglichen Folgen zu erläutern.
Nicht nur die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen des Projekts informiert, sondern auch insbesondere die Eltern. Diese übernehmen einen wichtigen Erziehungsauftrag bei der Entwicklung der Medienkompetenz ihrer Kinder.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Kripo Amberg