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Renitenter Fahrgast landet im Haftraum

Symbolbild Linienbus
Symbolbild

WEIDEN. Ein 33-Jähriger aus Vohenstrauß wurde am Freitagabend zur Ausnüchterung und Unterbindung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Haftraum der Polizeiinspektion Weiden verbracht. Anlass des Ganzen war, dass der Mann am besagten Freitag, gegen 19:30 Uhr, zunächst in einem Linienbus in Weiden verbotswidrig rauchte und andere Fahrgäste anpöbelte. Er ließ sich vom Busfahrer nicht durch entsprechende Aufforderung vom Rauchen und seinem Verhalten abhalten und weigerte sich in letzter Konsequenz, den Bus zu verlassen. Der Fahrer verständigte daraufhin die Polizei.
Als die Beamten am Standort des Busses am ZOB in Weiden eintrafen wurde zunächst festgestellt, dass der 33-jährige erkennbar alkoholisiert war. Auch den Beamten gegenüber zeigte sich der Mann trotz anfänglich guten Zuredens unkooperativ und aggressiv. Er wollte partout weder den Bus verlassen, noch sich gegenüber den Beamten ausweisen. Vielmehr gab er hier sogar bewusst falsche Personalien an. Um das Ganze schließlich zu beenden und die Identität des Fahrgastes festzustellen, wurde dem Landkreisbewohner angedroht, dass er zum einen – falls nötig – unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen aus dem Bus verbracht und zum anderen nach seinen Ausweisdokumenten durchsucht werde. Da er sich weiter in seiner Aggressivität steigerte wurden ihm schließlich Handschellen angelegt, es erfolgte die Verbringung aus dem Bus, der Mann wurde in Gewahrsam genommen und zur Polizeiinspektion Weiden transportiert. Bis zur Verbringung in den Haftraum setzte der Vohenstraußer sein unbändiges und verweigerndes Verhalten fort. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen mussten unter Anwendung von Zwang vollzogen werden. Zumindest gab er freiwillig einen Atemalkoholtest ab, der einen Wert von 1,78 Promille erbrachte. Den Rest der Nacht verbrachte der Widerspenstige in der Ausnüchterungszelle.
Spürbare Folge seines Verhaltens ist neben der Rechnungsstellung für die Übernachtung noch eine Anzeige wegen der Angabe von falschen Personalien. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bericht: PI Weiden

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