Bayerns Innenminister Joachim Herrmann freut sich über Rekordausgaben bei der Feuerwehrförderung: „Insgesamt wurden im letzten Jahr 52,8 Millionen Euro an die Kommunen ausbezahlt. Damit haben wir das Zehn-Jahres-Hoch im Jahr 2017 übertroffen!“ Mit rund 51,6 Millionen Euro gab es in 2017 im Vergleich zu 2016 schon ein sattes Plus von 18 Millionen Euro, eine Steigerung von über 50 Prozent. „Die örtlichen Feuerwehren leisten eine enorm wichtige und hervorragende Arbeit für unser aller Sicherheit“, betonte Herrmann. „Mit den überarbeiteten Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien seit 1. Januar 2019 setzen wir einen zusätzlichen Schwerpunkt beim Thema Eigensicherung für Einsatzkräfte auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen.“ So erhalten die Kommunen zum Schutz der Feuerwehrmänner und –frauen nun auch staatliche Zuschüsse für die Beschaffung von Vorwarneinrichtungen, mit denen auf eine Einsatzstelle hingewiesen wird.
„Schutz und Sicherheit gilt es nicht nur für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sondern auch für die Helferinnen und Helfer der Feuerwehr, die gerade bei Einsätzen im Verkehr leider immer wieder selbst hoher Gefährdung ausgesetzt sind“, so der Minister und weiter: „Die besten Ausrüstungen und Sicherungsvorkehrungen nützen jedoch wenig, wenn nicht alle Verkehrsteilnehmer verantwortungs- und rücksichtsvoll zusammenwirken.“ Herrmann appellierte daher gerade bei den gegenwärtigen winterlichen Straßenverhältnissen an alle, die auf Bayerns Straßen unterwegs sind, angepasst und vorausschauend zu fahren und sich insbesondere an Einsatzstellen umsichtig zu verhalten.
Um die Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer kommunalen Pflichtaufgaben beim abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfeleistung zu unterstützen, fördert der Freistaat schon seit rund 70 Jahren das kommunale Feuerwehrwesen. Allein in den Jahren 2014 bis 2018 flossen an die Kommunen insgesamt mehr als 208 Millionen Euro an Fördermitteln. Die deutliche Steigerung in den Jahren 2017 und 2018 geht maßgeblich zurück auf die Änderung der Zuwendungsrichtlinien zum 1. März 2015, mit der das Bayerische Innenministerium die Förderfestbeträge um rund 20 Prozent angehoben und die erhöhte Förderung im Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingeführt hat. „Mit dem klaren Trend der letzten beiden Jahre werden die wichtigen Weichenstellungen für die verbesserte Unterstützung der Kommunen und ihrer Feuerwehren jetzt deutlich sichtbar“, so Herrmann. „Auch in Zukunft werden wir die Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr kräftig unterstützen.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium