MÜNCHEN. Wie bereits im Februar 2020 berichtet, ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) seit Mitte Juli 2018 gegen Beamte des Münchner Polizeipräsidiums wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Rahmen anderer Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei gegen einen mutmaßlichen Rauschgifthändler wurden zu diesem Zeitpunkt derartige Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte bekannt. Daraufhin übernahmen die Internen Ermittlungen des LKA, wie in solchen Fällen aus Neutralitätsgründen üblich, zusammen mit der Staatsanwaltschaft München I die weiteren Ermittlungen.
Im Rahmen der Auswertung der bei den Ermittlungen sichergestellten Gegenständen und der umfangreichen Befragungen ergaben sich weitere Verdachtsmomente gegen andere Polizeibeamte. Diese Ermittlungen werden bei der Ermittlungsgruppe „Nightlife“ im LKA geführt.
Aus diesem Grund durchsuchen seit heute Morgen, 06.00 Uhr, 18 Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I und mehr als 90 Ermittler des Landeskriminalamtes 24 Objekte (Wohnungen und Dienststellen) in München, sowie in den Landkreisen München, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg und Fürstenfeldbruck. Neben vier Durchsuchungen, die erneut bei Beamten durchgeführt wurden, die bereits von Anfang an im Fokus gestanden sind, konzentrieren sich die aktuellen Ermittlungen und Durchsuchungen auf 10 weitere beschuldigte Polizeivollzugsbeamte. Unterstützt werden die LKA-Beamten durch Diensthundeführer des Hauptzollamtes München. Bei vier weiteren Polizeivollzugsbeamten, die als Zeugen geführt werden, wurde ebenfalls nach Beweismitteln gesucht.
Insgesamt ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt derzeit gegen 20 Angehörige des Polizeipräsidiums München, die auf acht verschiedenen Dienststellen Dienst verrichteten. Außerdem richten sich die Ermittlungen gegen einen Beamten, der zum Zeitpunkt der Tatvorwürfe ebenfalls beim Polizeipräsidium München tätig war und jetzt bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei Dienst verrichtet.
Ihnen werden insbesondere verschiedene Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen. Außerdem besteht der Verdacht weiterer Straftaten nach dem StGB (Verfolgung Unschuldiger, Verwahrungsbruch und Strafvereitelung im Amt). Die individuellen Tatbeteiligungen der beschuldigten Beamten sind bislang noch offen und Gegenstand der Ermittlungen.
Weitere Auskünfte zu den Ermittlungen können derzeit nicht erteilt werden. Für disziplinarrechtliche Maßnahmen sind ausschließlich das Polizeipräsidium München und das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei zuständig.
Bericht: LKA Bayern