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Präventionshinweis zum Call-ID-Spoofing – Mehr Schutz vor Telefonbetrug

Telefon
Symbolbild

MÜNCHEN. Betrüger melden sich per Telefon, geben sich als vermeintliche Polizeibeamte, als Angehörige der Hausbank oder als Behördenvertreter aus und setzen ihre Opfer unter Druck, um an ihre Ersparnisse zu gelangen. Damit die Geschichte der Betrüger noch glaubwürdiger klingt und um ihre wahre Identität zu verschleiern, erscheint auf dem Telefondisplay der potentiellen Opfer eine gefälschte Telefonnummer, darunter u.a. auch die Notrufnummern 110 und 112.
Der überwiegende Teil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Zum 01.12.2022 gibt es nun eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die es den Betrügern erschweren soll, eine falsche Identität vorzutäuschen. Laut Bundesnetzagentur müssen Telefonanbieter nun technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummern der Notrufe 110 und 112 sowie kostenpflichtige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden. Des Weiteren dürfen bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern mehr angezeigt werden. In solchen Fällen muss die Nummernanzeige unterdrückt werden.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Urlauber, die vorübergehend im Ausland sind und mit inländischer Rufnummer nach Deutschland anrufen (Roaming).
Diese technischen Regelungen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt. Dies hat allerdings zur Folge, dass verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auftreten werden. Aber nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer haben einen kriminellen Hintergrund!

Die Polizei rät daher:
Egal, ob Ihnen eine Telefonnummer angezeigt wird oder auch nicht:


Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt

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