Radfahrerin bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Neumarkt: Ein 50-jähriger Pkw-Fahrer befuhr am Donnerstagvormittag die Feldstraße und wollte die Badstraße überqueren. Hierbei missachtete er die Vorfahrt einer 30-jährigen Radfahrerin, die die Badstraße stadteinwärts befuhr. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß, bei dem die Fahrradfahrerin leicht verletzt wurde. Mit dem Rettungswagen wurde sie in ein Klinikum gebracht. Am Fahrrad und auch am Pkw entstand Sachschaden.
Versuchter Überweisungsbetrug
Neumarkt: Eine unbekannte Person übersandte am 19.04.2022 einen Überweisungsträger an die Hauptfiliale einer Bank in Neumarkt. Das Konto einer 52-jährigen Frau aus dem Landkreis sollte in Höhe von knapp 300 Euro belastet und das Geld auf ein Konto in Irland überwiesen werden. Ein aufmerksamer Mitarbeiter der Bank bemerkte die gefälschte Unterschrift und hielt die Überweisung zurück. Der Geschädigten ist somit kein Schaden entstanden. Anzeige wegen versuchten Betruges wurde erstattet.
Und wieder rufen „falsche Polizisten“ an
Neumarkt: Ein 78-jähriger Mann erhielt am 21.04.2022 einen Anruf von einem „falschen Polizeibeamten“. Bei dem Telefonat wurde er nach Wertgegenständen sowie Bargeld ausgefragt. Der Senior handelte genau richtig. Er ging nicht auf die Fragen ein und beendete sofort das Gespräch. Im Anschluss verständigte er die die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.
Pech beim Onlineshopping
Pyrbaum: Ein 37-jähriger Mann bestellte am 12.04.2022 ein Fahrrad der Marke Cube in einem Online-Shop und überwies den geforderten Kaufbetrag von über 500 Euro an ein litauisches Konto. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um einen so genannten Fake-Shop, bei dem eine unbekannte Person die Daten eines bestehenden Online-Händlers kopierte und eine fast identische Homepage erstellte. Bislang sind schon mehrere gleichgelagerte Fälle bekannt. Weitere Ermittlungen durch die Polizei wurden aufgenommen. Im Zusammenhang mit dem Online-Handel wird vor Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland gewarnt und von Überweisungen auf ausländische Konten dringend abgeraten.
Nur in den seltensten Fällen ist es möglich Auslandsüberweisungen im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zurückzuholen.
Versuchter Betrug über WhatsApp
Postbauer-Heng: Eine 82-jährige Frau erhielt am 18.04.2022 von einer bislang unbekannten Person eine Textnachricht über WhatsApp, die sich als Tochter ausgab. Die Dame wurde dann gebeten, zwei Rechnungen in Höhe von insgesamt ca. 6.000 Euro zu begleichen. Die Seniorin tätigte bereits eine Überweisung von über 2.000 Euro, die jedoch von einer aufmerksamen Bankmitarbeiterin, die den Betrug erkannte, gestoppt werden konnte. Somit ist der 82-Jährigen glücklicherweise kein Schaden entstanden. Weitere Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Neumarkt.
Die Polizei Neumarkt warnt ausdrücklicher vor dieser aktuellen Betrugsmasche.
Unbekannte Täter nehmen hierbei Kontakt über Messenger-Dienste auf und geben sich als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.
So oder so ähnlich beginnen in den meisten Fällen die ersten Kontakte im Zusammenhang mit Betrug über Messenger-Dienste:
„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt gegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“
„Hallo Papa, mein Handy hatte einen Wasserschaden. Hier meine neue Handynummer. Die alte Nummer kannst du bitte überschreiben.“
So verhalten sie sich richtig:
- Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der „alten“ Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten.
- Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.
- Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.
Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.