Polizeimeldungen aus Neumarkt

Wolfstein
Burgruine Wolfstein / Neumarkt/Opf.
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Zur Gerichtsverhandlung Messer dabei
Neumarkt. Am Mittwochvormittag den 01.12.21 wurde bei der Kontrolle einer 39-Jährigen durch das Amtsgericht Neumarkt festgestellt, dass diese zu ihrer Verhandlung ein verbotenes Messer mit sich führte. Das Einhandmesser wurde sichergestellt. Die Polizeiinspektion Neumarkt hat die Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz aufgenommen.

Verkehrsunfälle mit Personenschaden
Neumarkt. Am Freitag. 03.12.21, um 17.20 Uhr, befuhr ein 73-jähriger Opelfahrer die Weiherstraße in Neumarkt i.d.OPf. in Richtung Mühlstraße. Etwa auf Höhe des Schloßweihers überquerte eine 85-jährige Fußgängerin die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß, bei dem die Fußgängerin schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich, verletzt wurde. Sie wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Klinikum eingeliefert. Sachschaden am Pkw des 73-jährigen entstand nicht.

Ebenfalls am Freitag, 03.12.21, um 18.30 Uhr, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw-Fahrer und einer Fußgängerin. Auch diese wurde schwer verletzt in ein Klinikum eingeliefert. Ein 52-jähriger Skodafahrer befuhr die Straße „Am Plan“ in Berngau in Richtung Neumarkter Straße, als eine 82-jährige Fußgängerin die Straße überqueren wollte. Der Pkw-Fahrer erfasste die Fußgängerin, die hierdurch zu Sturz kam. Am Pkw des Verursachers wurde der rechte Außenspiegel, sowie die rechte vordere Beleuchtungseinheit beschädigt, Schaden ca. 1.000€,

Falsche Impfnachweise
Neumarkt. Ungewöhnliche Post erhielt eine 61-jährige Frau am 01.12.2021. In einem fälschlicherweise an sie zugestellten Brief fand sie einen gefälschten Impfpass und wand sich sofort an die Polizei.
In beiden Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Die Polizeiinspektion Neumarkt warnt ausdrücklich davor falsche oder verfälschte Impfzeugnisse oder andere Gesundheitszeugnisse zu gebrauchen oder sich zu verschaffen. In jeglicher Konstellation wird der Anfangsverdacht einer Straftat erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle ob unrichtige Impfbücher oder digitale Zertifikate vorliegen oder gebraucht werden. Ebenfalls wenn 2G oder 3G Nachweise, die für einen anderen ausgestellt sind, zur Täuschung missbraucht werden. Diese Personen machen sich in jedem Fall strafbar. Selbst Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit falschen Gesundheitszeugnissen, wie der Besitz oder der Handel mit Blanko-Impfausweisen sind seit dem 24.11.2021 unter Strafe gestellt. Dies wurde im § 275 Abs. 1 a StGB neu geregelt.

Mühlhausen. Am 02.12.2021 legte ein 39-jähriger Mann seinem Arbeitgeber einen Impfnachweis vor, welcher jedoch Unstimmigkeiten aufwies. Die verständigte Polizei nahm den Sachverhalt auf. Der Anfangsverdacht einer Straftat bestätigte sich.

Betrugsversuch am Telefon
Mühlhausen. Bereits Mitte April erhielt eine 25-jährige Frau einen Anruf bezüglich eines angeblichen Gewinnspiels. Dafür gab die Dame ihre persönlichen Daten preis. Die IBAN änderte sie jedoch ab, damit durch den Anrufer nichts abgebucht werden konnte. Am 02.12.2021 erhielt die 25-Jährige einen weiteren Anruf derselben Firma in welchem sie auf eine Mitgliedschaft hingewiesen wurde. Sie wurde aufgefordert ihren Beitrag zu überweisen. Die junge Frau wendete sich im Anschluss an die Polizei Neumarkt, welche die Ermittlungen wegen einer versuchten Straftat aufnahm.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor „Telefonabzocke“ im Zusammenhang mit Gewinnversprechen / Gewinnspielen und gibt folgende Tipps:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben  Sie  niemals  Geld  aus,  um  einen  vermeintlichen  Gewinn  einzufordern,  zahlen  Sie  keine  Gebühren,  wählen  Sie  keine  gebührenpflichtigen  Sondernummern  (z. B. mit  der Vorwahl 0900…, 0180…, 0137…)
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals  persönliche  Informationen  weiter:  keine  Telefonnummern,  Adressen,  Kontodaten,  Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Kontrollieren   Sie   regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Legen sie auf!


Bushaltestelle beschmiert
Pyrbaum. Ein bislang unbekannter Täter beschmierte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag die Wände einer örtlichen Bushaltestelle mit politischen Beleidigungen und strafbaren Symbolen. Für sein Werk nutzte er eine Spraydose mit schwarzer Farbe. Der Sachschaden an der Bushaltestelle liegt bei rund 100 Euro. Polizeilich wurden die Ermittlungen wegen mehreren Straftaten aufgenommen.
Wer Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Neumarkt unter der Tel. 09181/48850 in Verbindung zu setzen.

Vorfahrt missachtet
Berching/Erasbach. Eine 18-jährige Frau befuhr am frühen Donnerstagmorgen mit ihrem Pkw die Freystädter Straße in Richtung St2237, auf welche sie nach links einbiegen wollte. Dabei über sah sie einen bevorrechtigten 30-jährigen Pkw-Fahrer, welcher bereits auf der St2237 fuhr. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wodurch ein Sachschaden von etwa 32.000 Euro entstand. Die beiden Fahrzeuglenker wurden durch den Unfall leicht verletzt und durch das BRK vor Ort medizinisch versorgt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr Fahrbereit.

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.