CHAM. Die eingesetzten Polizeibeamten können insgesamt ein positives Fazit nach einem weitestgehend friedlichen und harmonischen Verlauf des Volksfest in Cham ziehen.
Mitgeführte Mobiltelefone entwendet bzw. bereits verlorene unterschlagen wurden insgesamt drei Geräte über den Volksfestzeitraum. In einem Fall war gleich die ganze Handtasche einer 19-jährigen entwendet worden, in der sich neben dem Smartphone der jungen Frau auch noch die Geldbörse des 22-jährigen Lebensgefährten befunden hatte. Am Folgetag konnten die Geschädigten das Mobiltelefon jedoch in einer Chamer Pension orten und verständigten daraufhin die Polizei. Der Signalton des Handys wies den eingesetzten Beamten schließlich den Weg zur Wohnung eines 51-jährigen. Dieser öffnete mit dem fraglichen Handy in der Hand die Wohnungstüre. Bei der folgenden Durchsuchung seiner Wohnung konnte der restlichen Inhalt der entwendeten Handtasche aufgefunden werden. Einen Teil des Bargelds hatte der Mann bereits in Haushaltsgeräte, Nahrungs- und Genussmittel umgesetzt.
Eine eher nachlässige Betrachtung der Eigentumsverhältnisse legten auch zwei italienische Festbesucher an den Tag, die nach Betriebsende im Innenstadtbereich einer Kontrolle unterzogen wurden. Der 39 und 53-jährige Mann hatten sich Maßkrüge der Brauerei als Souvenir ausgesucht, ohne sich um eine etwaige Vergütung Gedanken zu machen.
Wenig polizeiaffin gebärdete sich ein 19-jähriger Besucher des Weißbierstadls, der den uniformierten Einsatzkräften zunächst zuprostete, sich dabei aber lautstark einer gängigen Beleidigungsformel bediente. Bei der anschließenden Feststellung seiner Personalien störte sein 20-jähriger Begleiter die polizeilichen Maßnahmen, weswegen diesem ein Platzverweis erteilt werden musste. Da er dem zunächst nicht Folge leistete, musste die Anordnung mittels Wegschieben durchgesetzt werden, woraufhin sich der 20-jährige ebenfalls zu einer Beleidigung der Polizeibeamten hinreißen ließ.
Auch einem alkoholisierten 26-jährigen musste ein Platzverweis erteilt werden, nachdem er Gäste angepöbelt und auf die Beschwichtigungsversuche der verantwortlichen Gastwirte nicht reagiert hatte. Über die gesamte Dauer des Volksfestes konnten sich aufschaukelnde Meinungsverschiedenheiten, beginnende Auseinandersetzungen und alkoholbedingt enthemmtes Diskussionsverhalten im Regelfall durch das schnelle, beherzte und deeskalierende Einschreiten der anwesenden Polizei-, vor allem aber auch der Sicherheitskräfte, die in gewohnt souveräner und unaufgeregter Manier unter erfahrener Einsatzleitung agierten, unterbunden werden.
Trotz des zwischenzeitlich vielfach kommunizierten Verbots zum Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Straßenraum sowie Park- und Grünanlagen der Stadt Cham musste diesbezüglich wiederholt von den Sicherheitskräften im Umfeld der Veranstaltung eingeschritten werden. Gegen vier junge Männer, die auf der Stadthallenterrasse dem Alkoholgenuss fröhnten, wurde Anzeige erstattet.
Berauscht von der musikalischen Darbietung, vermutlich jedoch noch mehr vom vorangegangenen Alkoholgenuss musste am Rande des Musikfestes „Klingendes Cham“ ein volltrunkener Mann dem Rettungsdienst zur Behandlung übergeben werden.
Leider mussten bei Verkehrskontrollen im Umfeld des Festgeländes insgesamt auch fünf unter Alkoholeinfluss stehende Kfz-Führer beanstandet werden. Drei der Pkw Fahrer wiesen einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, die anderen beiden eine Alkoholisierung im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit auf.
Ansonsten ließ gelegentlich die Parkmoral einzelner Festbesucher zu wünschen übrig, weswegen im Bereich der angeordneten Stationierungsverbote rund um das Volksfestgelände verschiedentlich verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge zu ahnden waren.
Ansonsten verhielten sich die Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch beim Auf- und Festzug, jedoch größtenteils kooperativ und zuvorkommend und leisteten den Anordnungen der Verkehrsposten von Feuerwehr und Polizei problemlos Folge.
Bericht: PI Cham