LEUCHTENBERG / A6. Diese Rechnung ging nicht ganz auf: Bei einer Kontrolle durch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wurde ein Klein-Lkw aus dem Verkehr gezogen, welcher 7040 Kg statt der maximal zugelassenen 3500 Kg wog.
Am Donnerstag, 29.02.2024, gegen 15:40 Uhr, unterzogen Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden auf der BAB A6 an der Anschlussstelle Leuchtenberg einen Iveco Daily einer Verkehrskontrolle. Hierbei konnte bereits anhand des Ladepapieres eine Überladung festgestellt werden. Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat der Klein-Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 Kg, bei einem Leergewicht von 3050 Kg. Auf einer im Umkreis befindlichen Fahrzeugwaage konnte bei der Verwiegung ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7040 Kg festgestellt werden. Dies entspricht einer Überladung von ca. 100,57 %. Nach einer Umladung und Begleichung einer Sicherheitsleistung konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Dem 19-jährigen Fahrer war die Überladung bewusst, da in seinem Ladepapier auch das Gewicht der Ladung von 3270 Kg vermerkt war.
Bei dem Klein-LKW handelt es sich um Fahrzeug, welches laut Hersteller ein zugelassenes Gesamtgewicht von 6500 Kg besitzt. Da jedoch kaum ein Mitarbeiter der Firma die nötige Fahrerlaubnis aufweist, hatte diese das Fahrzeug kurzerhand auf 3500 Kg ablasten lassen. Durch dieses Ablasten erspart sich die Firma die Kosten für den Erwerb einer höherwertigen Fahrerlaubnisklasse inklusive der Berufskraftfahrerqualifikation für ihre Fahrer, den Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes sowie weitere Erlaubnisse und Genehmigungen im Bereich der gewerblichen Güterbeförderung. Da sich der Unternehmer hier einen Wettbewerbsvorteil zum Nachteil anderer Transportunternehmen sowie anderen Ausbildungsstätten verschafft, erwartet nicht nur den Fahrer ein Bußgeld wegen der Überladung, sondern auch den Unternehmer.
Am Folgetag staunten die Beamten nicht schlecht als sie den selben Klein-LKW auf der BAB A93 in Fahrtrichtung Hochfranken wieder vor sich hatten. Die Kollegen entschlossen sich das Fahrzeug einer erneuten Kontrolle zu unterziehen. Anschließend konnte festgestellt werden, dass die zuvor umgeladene Ladung wieder auf den ursprünglichen LKW zurück geladen wurde. Eine wiederholte Verwiegung ergab, aufgrund des verbrauchten Kraftstoffes, ein Gewicht von 7020 Kg. Da diese erneute überladene vorsätzliche Vorsatztat erneut angetreten wurde, müssen Fahrzeugführer und Unternehmen mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Die Weiterfahrt wurde in diesem Fall solange unterbunden, bis ein geeignetes Fahrzeug die Ladung aufnehmen konnte.
Präventionshinweis
Die Verkehrspolizei Weiden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeuges auswirkt und dadurch erhebliche Gefahren für Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nicht nur deutlich den Bremsweg sondern verändert auch nachteilig das Kurvenverhalten des Fahrzeuges.
Bericht: VPI Weiden