SULZBACH-ROSENBERG. Am vergangenen Wochenende (19. – 21.07.2019) waren im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg allein an vier Verkehrsgeschehen, die nach einer polizeilichen Sachverhaltsaufnahme verlangten, Radfahrer beteiligt. Drei von ihnen standen nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss.
Am späten Freitagabend (19.07.2019) gegen 23.40 Uhr kam ein 64jähriger Radfahrer aus der Herzogstadt beim Einfahren in den Kreisverkehr Wilhelm-Sträubig-Straße / Dekan-Rusam-Straße aufgrund eines Fahrfehlers alleinbeteiligt zu Fall. Dabei zog sich der Mann schwerste Kopfverletzungen zu. Anwohner des Kreisverkehrs kümmerten sich sofort um den Verunglückten, eine 26jährige Sulzbach-Rosenbergerin führte bei dem Radfahrer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes professionell lebenserhaltende Reanimationsmaßnahmen durch. Nach einer Stabilisierung des Patienten durch den am Unfallort anwesenden Notarzt konnte das Bestehen einer Lebensgefahr für Radfahrer vorläufig ausgeschlossen werden. Der Verkehrsunfall wurde durch Beamte des Einsatzzuges Amberg aufgenommen.
In der Nacht zum Sonntag stürzte gegen 00.10 Uhr in der Hofgartenstraße ein 43jähriger Sulzbach-Rosenberger ohne Fremdbeteiligung mit seinem Fahrrad. Dabei zog er sich ein Hämatom am Kopf zu. Bei der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten bei dem Radfahrer eine erhebliche Alkoholisierung fest, was neben der Behandlung im Krankenhaus auch die Entnahme einer Blutprobe bei dem Radfahrer notwendig machte. Gegen den 43jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Ebenfalls in der Nacht zum Sonntag kontrollierten Beamte des Einsatzzuges Amberg gegen 00.20 Uhr auf dem Annabergweg einen 48jährigen Radfahrer aus dem Landkreis. Weil er seine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vor den Ordnungshütern nicht verbergen konnte, musste er sich einem Alkoholtest unterziehen, der ihm absolute Fahruntüchtigkeit attestierte. Es folgte ebenfalls eine Blutentnahme im Krankenhaus. Den 48jährigen erwartet auch ein Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Schließlich noch stürzte am Sonntagabend gegen 20.10 Uhr auf der Gemeindeverbindungsstraße von Schönlind nach Trondorf ein 41jähriger Pedelec-Fahrer alleinbeteiligt. Dabei zog er sich unter anderem eine Sprunggelenksfraktur zu. An der Unfallstelle vorbeikommende Zeugen verständigten den Rettungsdienst.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Zweiradfahrer nicht unerheblich alkoholisiert war. Nach seiner Verbringung zur Krankenhausbehandlung mussten die Ordnungshüter eine Blutentnahme bei dem Patienten durchführen lassen. An dem Pedelec entstand außerdem Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro.
Auch hier ermittelt die Polizei wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Dieses doch recht denkwürdige Ergebnis nur eines Wochenendes will die Polizei nicht unkommentiert stehen lassen:
Eigentlich alle Ereignisse hätten sich möglicherweise vermeiden lassen, hätten die Beteiligten Radfahrer in erster Linie an sich selbst und ihre Gesundheit gedacht.
Um eine Radl-Tour möglichst unbeschadet zu überstehen, gehört es nicht nur dazu, ein verkehrssicheres Fahrrad zu haben und einen Fahrradhelm zu tragen. Auch auf die fahrerischen Fähigkeiten des „Piloten“ kommt es an.
Durch den übermäßigen Genuss von alkoholischen Getränken können Reaktionsvermögen und Gleichgewichtssinn bekanntermaßen erheblich herabgesetzt sein. Sieht der Gesetzgeber zwar gegenwärtig für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers noch eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille vor, so zeigt die polizeiliche Praxis doch, dass das Unfallrisiko bereits bei Alkoholwerten, die deutlich unter dieser Marke liegen, erheblich erhöht ist. In den meisten Fällen muss man sodann von einer relativen Fahruntüchtigkeit sprechen, die auch für Radfahrer bereits ab einem Wert von 0,3 Promille gegeben sein kann.
Eine eher nur untergeordnete Rolle spielen bei den oftmals schweren Verletzungsbildern die möglichen Rechtsfolgen, nämlich eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und der auch mögliche Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle auf dem Verwaltungsweg.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg