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Plötzlich Schnee ist keine Ausrede für falsche Reifen

Symbolbild: Winterliche Straße
Symbolbild

CHAM. Am Samstag, den 19.11.2022 führte die Polizeiinspektion Cham aufgrund schneebedeckter Fahrbahnen verstärkt Kontrollen zur richtigen Bereifung durch. Dabei wurde vier Fahrzeugführer beanstanden, welche noch mit „Sommerreifen“ unterwegs waren. Seit Dezember 2016 schreibt die Straßenverkehrsordnung „Winterreifen“ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor. Bei derartigen Witterungsverhältnissen darf mit einem Kraftfahrzeug ohne „Winterreifen“ nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 60 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.
Kommt es zu einer Gefährdung sind 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro fällig.

Bericht: PI Cham  

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