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Phänomen „Chefbetrug“ – CEO-Fraud

Symbolbild: Überweisung Quelle: flickr.com/Tim Reckmann
Symbolbild: Überweisung
Quelle: flickr.com/Tim Reckmann

AMBERG. Bereits am 01.07.2021 wurde ein Unternehmen aus Amberg Opfer einer Betrugsmasche – dem CEO-Fraud. Dabei erlitt die Firma einen finanziellen Schaden in Höhe eines höheren fünfstelligen Eurobetrages.
Beim CEO-Fraud handelt es sich um ein Betrugsphänomen, das auch unter dem Namen „Fake-President-Fraud/-Trick“ oder „Chef-Masche“ bekannt ist. Die Täter geben sich dabei als Chef/Geschäftsführer („CEO“- Chief Executive Officer) eines Unternehmens, als Vorstandsmitglied, Anwalt oder als Beschäftigter einer Behörde, z. B. der BaFin, aus. So getarnt, bitten sie einen überweisungsberechtigten Mitarbeiter des Unternehmens (Buchhaltung, Finanzabteilung) per E-Mail oder Telefon, eine größere 5-8 stellige Summe, typischerweise für eine Unternehmensübernahme, ins Ausland (insbes. China, Hongkong, Polen, Tschechien oder Ungarn) zu überweisen. Zur Betrugsvorbereitung und -durchführung setzen die Täter sog. „Social Engineering“ und „Technical Engineering“ ein. Dafür nutzen sie Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments.

Opfer dieser Betrugsmasche wurde nun ein Unternehmen aus Amberg. Ein bislang unbekannter Täter erstellte sich eine geringfügig von der E-Mail Adresse des Geschäftsführers abweichende Fake-E-Mail Adresse und kontaktierte eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Anschließend verlangte der Täter, der sich als Geschäftsführer ausgab, die Ausführung einer Überweisung auf ein Konto in Großbritannien. Dass es sich um eine fingierte Nachricht eines Betrügers handelte, konnte die Mitarbeiterin nicht erkennen.

Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen. Die Polizei warnt eindringlich vor der technisierten Betrugsmasche. Nicht nur größere Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen um nicht getäuscht und somit Opfer der Betrüger zu werden.

Sofern Sie eine unberechtigte Buchung feststellen sollten, kontaktieren sie umgehend ihr Kreditinstitut und die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ein sofort eingeleitetes Rücküberweisungsgesuch der Bank und Maßnahmen zur vorläufigen Vermögenssicherung ihrer Polizei können zur Sicherung der Gelder beitragen.
Das Bundeskriminalamt informiert über das Phänomen unter:
https://www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/Wirtschaftskriminalitaet/PDFCEOFraudbka.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Kripo Amberg

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