CHAM. Am frühen Samstag Abend wurde eine Gruppe Jugendlicher durch Beamte der Polizeiinspektion Cham im Chamer Westen einer Personenkontrolle unterzogen. Bei Annäherung der Beamten ließ ein 15-jähriger Chamer einen Gegenstand fallen und versuchte ihn in einer Buschreihe zu verstecken. Eine Überprüfung ergab, dass es sich hierbei um ein Einhandmesser handelte. Messer, welche mit einer Hand ohne Federkraft zu öffnen sind, fallen unter das sog. „Führungsverbot“ nach dem Waffengesetz. Sie dürfen zwar besessen, aber nur geführt werden, wenn der Inhaber min. 18 Jahre alt ist und ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Beides traf auf den hier kontrollierten jungen Burschen nicht zu. Das Messer wurde zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt, was bedeutet, dass der Inhaber es ersatzlos an den Staat abgeben werden muss. Weiter wurden bei dem Minderjähren Zigaretten aufgefunden und gefahrenabewehrend vernichtet. Der junge Mann wurde zur Dienststelle verbracht und dort seinem Vater übergeben.
Bzgl. des Messers wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an das LRA Cham erstellt. Der Gesetzgeber sieht hier ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vor.
Bericht: PI Cham