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Parkrempler unter Alkoholeinfluss

Frau genießt Wein
Symbolbild

PRESSATH. Am 30.07.22, gg. 23.00 Uhr, kam es im Pressather Stadtgebiet zu einem folgenschweren „Parkrempler“. Beim Vorbeifahren touchierte eine  37-Jährige Autofahrerin einen rechtmäßig geparkten Pkw. Verletzt wurde hierbei niemand.  Der Blechschaden wird auf ca. 2000 Euro geschätzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch bei der Unfallverursacherin festgestellt. Ein ihr angebotener Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 0,3 Promille, weswegen bei ihr eine Blutentnahme durchgeführt werden musste. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Aufgrund des Alkoholwertes wird nun wegen eines Vergehens der Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Die Polizei möchte hierbei nochmals darauf hinwiesen, dass „wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutenden Wert gefährdet“, einen Straftatbestand erfüllt.
Eine relative Fahruntüchtigkeit kann sich Verbunden mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille ergeben.

Bericht: PI Eschenbach

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