BAYERN. „Die Einbürgerung kann nicht am Beginn, sondern sollte erst am erfolgreichen Abschluss der Integration in die deutsche Gesellschaft stehen. Dazu gehören eine ausreichend lange rechtmäßige Aufenthaltsdauer ebenso wie die notwendigen Sprachkenntnisse und die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Das „Ampel“-Gesetz zur „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ kehrt diese Prinzipen ins Gegenteil…