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Organisierte Kriminalität in Bayern

Gemeinsames Lagebild 2020 der Generalstaatsanwaltschaften in Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamtes

Bayerisches Landeskriminalamt
Quelle: © LKA Bayern

MÜNCHEN. Die Eindämmung der Organisierten Kriminalität ist schon seit Jahren ein wesentliches Handlungsfeld der Bayerischen Polizei und der Justiz. Ziel ist es, die oftmals international vernetzten Hintermänner zu identifizieren, diese der Strafverfolgung zuzuführen und den illegal erlangten Gewinn bei den Tätern schnell und möglichst umfassend abzuschöpfen.
In Bayern waren im Jahr 2020 75 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 782 Tatverdächtigen aus 51 verschiedenen Staaten zu verzeichnen. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine ständige Kernaufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Sie stellt die Spezialisten bei der Justiz und Polizei immer häufiger vor besondere Herausforderungen. Langwierige Ermittlungsverfahren, mit einer durchschnittlichen Dauer von 20 Monaten, sind erforderlich, um die gewachsenen Strukturen der Tätergruppierungen zu erhellen, Straftaten aufzuklären und die Täter rechtskräftig verurteilen zu können.
Erstmals wurden im Jahr 2020 mehr OK-Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität geführt als im Rauschgiftbereich. Somit stehen 28 Wirtschaftsverfahren 15 Verfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität gegenüber.
In 68 der insgesamt 75 Verfahren wurden Finanzermittlungen durchgeführt, wobei Vermögenswerte in Höhe von 12,6 Millionen Euro vorläufig gesichert werden konnten. Die Mehrzahl der OK-Gruppierungen agiert im Verborgenen und ist stets bestrebt, sich der Überwachung durch die Behörden zu entziehen. Eine wirkungsvolle Waffe, dem entgegen zu wirken, ist die Entschlüsselung kryptierter Kommunikation der global vernetzten Täter. Die umfangreichen Maßnahmen stellen hohe Anforderungen an die Beschäftigten, die unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Ressourcen und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich ermitteln.

Im Zuge der Erstellung dieses Lagebildes wurden alle OK-Ermittlungsverfahren dahingehend geprüft, ob ein direkter Zusammenhang zur Covid-19-Pandemie besteht, welche seit ihrem Beginn alle Lebensbereiche durchdringt. In Bayern konnten bislang keine solchen Aktivitäten festgestellt werden.
Hier gilt es auch weiterhin zu verhindern, dass es OK-Gruppierungen aufgrund der besonderen Umstände der Pandemie gelingt, sich neue Bereiche für ihre kriminellen Geschäfte zu erschließen und daraus Gewinne zu ziehen.
Das Lagebild kann über die Homepage der Bayerischen Polizei heruntergeladen werden.

Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt

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