CHAM. Bereits am 29. April betrat eine Frau aus der Gemeinde Schorndorf einen Supermarkt in Cham und in Traitsching, ohne eine erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung getragen zu haben. In beiden Fällen wurde die Dame durch das Personal angesprochen und aufgrund Ihres nicht einsichtigen Verhaltens der Supermärkte verwiesen. In einem Fall filmte die Dame das Gespräch mit Ihrer Handykamera.
Die Dame wurde im Folgenden durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cham an Ihrer Wohnadresse angetroffen, um sie über die Trageplicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Supermärkten hinzuweisen. Auch dieses Gespräch wurde mit der Handykamera aufgenommen.
Die Dame erwarten nun zwei Anzeigen wegen Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, da das aufgenommene Video zur weiteren Verbreitung in das Internet gestellt wurde. Die Polizeiinspektion Roding hat die Ermittlungen diesbezüglich übernommen, da Polizeibeamte einer anderen Inspektion betroffen sind.
Bericht: PI Roding