AMBERG-SULZBACH. Ab kommenden Samstag, den 27. Juni, gilt für die Benutzer und Mitarbeiter der Wertstoffhöfe im Landkreis Amberg-Sulzbach keine Maskenpflicht mehr.
„Nach der derzeit gültigen Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wertstoffhöfen damit bis auf Weiteres aufgehoben“, teilt Robert Graf, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft am Landratsamt mit. Wer zur Sicherheit dennoch eine Maske tragen möchte, könne dies selbstverständlich gerne tun, betont Graf.
Auch die Einlassbeschränkungen auf den Wertstoffhöfen sind ab Samstag obsolet. Vielmehr müssen die Benutzer darauf achten, dass sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das gleiche gilt für die Beschäftigten auf den Wertstoffhöfen.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach