REGENSTAUF. Bei einer Verkehrskontrolle am Mittwochabend, 27.11.2019 stellten Beamte der Polizeiinspektion Regenstauf fest, dass ein Fahrzeuglenker aus dem Landkreis Schwandorf nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Für den Opel-Fahrer bedeutet die Feststellung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dass er seinen Weg zu Fuß fortsetzen musste. Zudem muss sich die Fahrzeughalterin, ebenfalls aus dem Landkreis Schwandorf, wegen Ermächtigen zum Fahren strafrechtlich verantworten.
Bericht: PI Regenstauf