WAIDHAUS. Am 04.03.2021, gegen 10:45 Uhr, wurde bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang/St 2154 bei Waidhaus durch die Beamten der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus ein polnischer Kleintransporter kontrolliert. Dabei stellte sich heraus dass gegen den 33-jährigen Fahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln besteht. Diesen hätte er durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden können.
Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er die nächsten 4 Monate verbringen wird. Zudem hatte er keinen negativen Coronatest dabei, weswegen ihn die nächste Strafe erwartet.
Bericht: GPI Waidhaus