AMBERG. Die „110“ der Polizei gilt seit längerem nicht nur mehr als reine Notrufrufnummer. Sie wandelte sich mit der Zeit zu einer Art Servicenummer und dann darf auch dann gewählt werden, wenn man sich selbst nicht mehr zu helfen weiß. Dennoch gilt es gewisse Regeln einzuhalten, die auch gesetzlich verankert sind.
So forderte ein der Polizei bekannter Amberger (37) mehrfach eine Streife an, obwohl er keinen Grund nennen konnte. Da seinem Wunsch nicht entsprochen wurde, beleidigte er den Notrufdisponenten mit einem Ausdruck der wegen seiner derben Art hier nicht veröffentlicht wird. Aufgrund dessen erhielt er die gewünschte Streife.
Um weitere Straftaten zu unterbinden wurde dem stark alkoholisierten Mann sein Mobiltelefon abgenommen. Er muss sich nun strafrechtlich verantworten.
Bericht: PI Amberg