BAYERN. Die Bayerische Polizei verstärkt den Kampf gegen Hasskriminalität und insbesondere gegen Antisemitismus. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat dazu gestern den neuen ‚Beauftragten der Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus‘ vorgestellt. „Kriminaloberrat Michael Weinzierl ist im Bayerischen Landeskriminalamt ein hochqualifizierter Experte und hervorragend für diese anspruchsvolle Aufgabe geeignet“, erklärte der Innenminister. Die Schwerpunkte der Arbeit des neuen Beauftragten werden laut Herrmann darin liegen, die Bekämpfungsstrategien der Bayerischen Polizei gegen jede Art von Hasskriminalität fortzuentwickeln, die polizeiinterne Aus- und Fortbildung zu verstärken und vor allem auch die Zusammenarbeit mit externen Stellen wie beispielsweise der Justiz, dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung oder der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS Bayern) zu forcieren. „Kein Täter von Hasskriminalität kann sich in Bayern in Sicherheit wiegen“, lautet die Maßgabe des Innenministers.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Hass und Hetze haben sich zu einer Gefahr für die Demokratie entwickelt. Der Kampf gegen Hate Speech ist eine bedeutsame Aufgabe des Staates und der gesamten Gesellschaft. Als erfahrene Ansprechpartner bei der Justiz stehen dem neuen Beauftragten der Polizei insbesondere die Hate Speech-Beauftragte, Staatsanwältin Teresa Ott, und der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zur Verfügung. Sie sind bei unserer Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt und haben bei der Verfolgung von Hasskriminalität bereits große Erfolge erzielt. Über die fünf Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten, die wir mit verschiedenen Kooperationspartnern (Bayerische Landeszentrale für neue Medien, RIAS Bayern, ‚Strong!‘, ‚REspect!‘) etabliert haben, können alle Bürgerinnen und Bürger bei Hate Speech online Strafanzeige stellen und auch eine Beratung erhalten. Daneben haben wir bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Bekämpfung von Hass und Hetze eingerichtet. Die bayerische Justiz freut sich auf eine gute Zusammenmitarbeit mit dem neuen Beauftragten der Polizei.“
Antisemitismusbeauftragter Dr. Ludwig Spaenle: „Bayern beschreitet mit der Ernennung eines Beauftragten gegen Hasskriminalität und Antisemitismus in der Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern und der Polizeibehörden einen weiteren Schritt im konsequenten Kampf gegen Judenhass und ergänzt die Anstrengungen des Justizministeriums. Ich bin sehr froh, dass die Staatsregierung damit einmal mehr unterstreicht, dass jüdisches Leben in Bayern einen hohen Stellenwert besitzt und alle Möglichkeiten des Staates genutzt werden, dieses zu schützen. Im Bildungsbereich, und zwar sowohl in der schulischen wie der außerschulischen Bildung, tritt eine umfassende Präventionsarbeit dazu.“
„Wenn Menschen wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder aber ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung Opfer werden, sprechen wir von Hasskriminalität, eine besonders verwerfliche Form von Straftaten“, erläuterte Innenminister Herrmann. Die Zahl dieser Straftaten ist laut polizeilicher Statistik in Bayern von 2017 bis 2021 um rund 70 Prozent gestiegen (2017: 721, 2021: 1.225). Bei den antisemitischen Straftaten gab es in Bayern von 2017 bis 2021 einen Anstieg von knapp 250 Prozent (2017: 148; 2021: 510). 2022 gab es zwar einen Rückgang bei der Hasskriminalität auf 1.186 und bei der Zahl der antisemitischen Straftaten auf 358. „Das ist aber keine Entwarnung: Die Zahlen der antisemitischen Straftaten und der Hasskriminalität bleiben erschreckend hoch“, so Herrmann.
Hasskriminalität und insbesondere Antisemitismus müssen nach Herrmanns Worten konsequent bekämpft werden. Hier werde auch der ‚Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus‘ neue Impulse setzen. Selbst ermitteln wird der Beauftragte laut Herrmann aber nicht. Das mache schon allein wegen den erforderlichen regionalen Szeneerkenntnissen keinen Sinn. Die Ermittlungen bei konkreten einschlägigen Straftaten werden daher weiterhin vom örtlichen polizeilichen Staatsschutz übernommen.
Bericht: Bayerisches Innenministerium