BAYERN. Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.
Dieses Kennzeichen ist nötig u.a. für Kleinkrafträder, Mofas, Mopeds, eScooter, eBikes, Mofaroller, Segways und Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h fahren.
Wer ab heute mit einem abgelaufenen Kennzeichen oder ganz ohne Kennzeichen von der Polizei erwischt wird, zahlt mindestens 40 Euro Bußgeld.
Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Die Kennzeichen gibt es in jeder Versicherungsagentur. Je nach Gesellschaft und Versicherungsumfang liegen die Preise dafür zwischen 50 und 100 Euro für das ganze Jahr.
Bericht: Pressedienst Wagner