Besorgte Bürger rufen Hornissen-Hotline an
AMBERG-SULZBACH. Hornissen zählen in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten nach der Bundesartenschutzverordnung und dürfen weder getötet noch deren Nester zerstört werden. Während der Sommermonate sind die Insekten besonders aktiv und nisten sich gerne in Hohlräumen an Häusern und in Gärten ein, wo sie ihre Nester bauen. Landrat Richard Reisinger stellte heute mit Sabrina Sedlacek eine weitere Hornissenberaterin vor, die der Landkreis neben Jörg Leipersberger in das Ehrenamt bestellt.
Besorgte Anrufer
Derzeit melden sich vermehrt besorgte Bürger im Landratsamt, bei denen sich ein Hornissenvolk beispielsweise auf dem Balkon oder im Rollokasten angesiedelt hat. „Wir klären dann vorab telefonisch, was zu tun ist“, betont Sebastian Lell von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Amberg-Sulzbach. Sind die Nester zu groß – Juli und August sind die Hornissen am aktivsten – müssen die Hornissennester gegebenenfalls durch eine Fachfirma entfernt werden. Die Untere Naturschutzbehörde stellt für diesen Fall eine schriftliche Erlaubnis aus. Kleinere Nester können gegebenenfalls durch einen Hornissenberater umgesetzt werden.
Hornissen sind normalerweise scheu und nicht aggressiv. Nur wenn ihre Nester attackiert bzw. ihre Flugbahnen in Nestnähe gestört werden, kann es passieren, dass sie stechen. Weil ihre natürlichen Nistmöglichkeiten wie beispielsweise in hohlen Bäumen immer seltener werden, suchen sie sich Ersatznistplätze auf Dachböden oder Schuppen, in Holzverkleidungen an Fassaden oder etwa in Rolladenkästen. Hornissen sind auch nachts auf Beutefang und werden von Licht oder dem Schein des Fernsehers angezogen. Sobald die Lichter gelöscht werden, können sich die Tiere wieder orientieren und fliegen ins Freie.
Hornissen-Hotline
Betroffene Personen sollten sich in allen Fällen erstmal amtlichen Rat einholen. Denn die willkürliche Vernichtung von Hornissen ist strafbar. Sollte eine Beratung vor Ort nötig bzw. eine Umsetzung möglich sein, wird der Kontakt zum Hornissenberater hergestellt. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausdrücklich darauf hin, dass die im Ehrenamt tätigen Hornissenberater lediglich beraten und nicht verpflichtet sind, die Beseitigung von Hornissennestern durchzuführen. Erreichbar ist die zuständige untere Naturschutzbehörde für betroffene Landkreisbürger unter der Hornissen-Hotline 09621/39-844 bzw. unter der E-Mailadresse hornissen@amberg-sulzbach.de.
Acht Biberberater
Des Weiteren ernannte Landrat Richard Reisinger den zum Termin verhinderten Peter Iberer aus Hahnbach als Biberberater. Insgesamt hat der Landkreis Amberg-Sulzbach damit acht Biberberater, die Land-, Forst- und Teichwirte bei Fragen rund um das Tier beraten und unterstützen. Bei Schäden machen sich die Biberberater vor Ort ein Bild und geben Tipps, wie weitere vermieden werden können.
Nachdem der Biber weitgehend ausgerottet worden war, ist das Tier in den vergangenen Jahrzehnten im Amberg-Sulzbacher Land erneut heimisch geworden und verursacht immer wieder Probleme. Um betroffene Land-, Forst-, und Teichwirte damit nicht alleine zu lassen, werden sie im Landkreis von den Biberberatern unterstützt, die ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Amberg-Sulzbach koordiniert
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach / Text: Martina Beierl