AMBERG. Ein 65jähriger Amberger wollte am vergangenen Freitag, gegen Mittag, in einem Geschäft am Bahnhof ein gekauftes Getränk konsumieren. Nachdem hierfür der Nachweis der „2G-Regel“ erforderlich ist, wurde der 65jährige durch den Inhaber darauf aufmerksam gemacht. Dies wurde durch den Amberger so nicht akzeptiert und der Inhaber am Arm leicht verletzt. Nach mehrmaliger Aufforderung das Geschäft zu verlassen, kam der Mann dem auch nach. Dieser konnte im Umfeld durch Beamte der Polizeiinspektion Amberg angetroffen werden.
Aufgrund des Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch eingeleitet.
Bericht: PI Amberg