BAYERN. Innen-und Sportminister Joachim Herrmann hat aus den Beschlüssen der Klausurtagung des Ministerrats hervorgehoben, dass die sogenannte Vereinspauschale auch im kommenden Jahr von 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro verdoppelt werden soll. Herrmann: „Stimmt der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu, ist das erneut eine kräftige und wirkungsvolle Unterstützung für Bayerns Sportvereine und ein sehr unbürokratischer Weg der Förderung, weil dadurch weder bei den Vereinen noch bei der Staatsverwaltung zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Auf die ohnehin üblichen Anträge der Vereine wird ganz einfach das doppelte des sonst gewährten Zuschusses ausgezahlt – ohne zeitraubende Prüfung durch Behörden.“
Herrmann bezeichnete die Verdoppelung der Vereinspauschale als eine zentrale Maßnahme zur Unterstützung der Sportvereine: „Die Hilfe kommt flächendeckend und schnell dort an, wo sie gebraucht wird. Ein Großteil der bayerischen Sport- und Schützenvereine benötigt auch im Jahr 2023 finanzielle Unterstützung, um seine über Jahre gewachsenen Strukturen weiter aufrecht erhalten zu können. Wir lassen unsere Vereine in diesen schwierigen Zeiten nicht allein.“
Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden.
Bericht: Bayerisches Innenministerium