SCHWANDORF. Am Donnerstag, 24.06.212, um 08:22 Uhr, wurde ein 42-jähriger Landkreisbewohner, unterwegs mit seinem weißen Mercedes-Sprinter in der Wackersdorfer Straße in Schwandorf einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da im Laufe der Kontrolle Alkoholgeruch bei dem Mercedes-Fahrer wahrgenommen werden konnte, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher ein Ergebnis von über 0,8 Promille ergab. Die Unterbindung der Weiterfahrt sowie die Blutentnahme im Krankenhaus Schwandorf war daraufhin die Folge.
Gegen den 42-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Sollte die Blutuntersuchung das zuvor genannte Ergebnis bestätigen erwartet den Mercedes-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro und ein Monat Fahrverbot.
Da gleiche Schicksal ereilte einen 29-jährigen Landkreisbewohner, der am Freitag, 25.06.21, um 00:07 Uhr, auf der Staatsstraße 2145 mit seinem schwarzen Opel Astra einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Auch hier wurde Alkoholgeruch festgestellt und ein Alkoholtest ergab einen Wert um die 0,6 Promille. Gegen den Opel Astra-Fahrer wurden die gleichen polizeilichen Maßnahmen wie gegen den o.g. Mercedes-Fahrer eingeleitet.
Am Donnerstag, 24.06.21, um 22:53 Uhr, wurde ein 68-jähriger Schwandorfer, unterwegs mit einem Kraftrad der Marke Honda, im Ortsteil Büchelkühn einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem bei einer Nachfahrt durch eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf eine unsicherer Fahrtweise, u.a. auch Schlangenlinien festgestellt wurden. Ein Alkoholtest bei dem Honda-Fahrer ergab einen Wert über 1 Promille, so dass auch in diesem Fall die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme im Krankenhaus Schwandorf angeordnet wurde.
Aufgrund der Ausfallerscheinungen und dem zuvor genannten Alkoholwert wurden Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Strafgesetzbuch – Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der Führerschein des 68-Jährigen wurde zudem sichergestellt.
Bericht: PI Schwandorf