AMBERG-SULZBACH. Die ehrgeizigen Klimaschutzziele des Freistaates, bis 2040 klimaneutral zu sein, sind auch im Landkreis Amberg-Sulzbach ein großes Thema. Bereits im Herbst vergangenen Jahres traf sich auf Initiative des Zentrums für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit e.V. (ZEN) eine Experten- und Entscheiderrunde, um Leitlinien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlage zu erarbeiten. Interessierten Kommunen sollen sie als Empfehlungen für eine zügige Umsetzung dienen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind technische Eingriffe in die Natur, die nicht bei Jedermann auf Gegenliebe stoßen. Gleichzeitig soll auch im Amberg-Sulzbacher Land die Energieproduktion mit Sonnenenergie gesteigert und die CO2-Bilanz verbessert werden. Wie also lassen sich großflächige PV-Anlagen in die Landschaft einbinden, ohne dass sie störend wirken, den Naturschutzgedanken nicht widersprechen und Akzeptanz bei den Bürgern schaffen?
Mit diesen Fragen befassten sich Vertreter aus Verwaltung, Naturschutz, Erneuerbare Energie und Zivilgesellschaft und stellten Eckpunkte zu Standortwahl, Ausgestaltung und Betrieb von Freiflächenanlagen sowie zur nachhaltigen Wertschöpfung für die Bürger und Gemeinden auf.
Die Ergebnisse sind in den Leitlinien definiert, die das ZEN allen Interessierten zur Verfügung stellt. „Denn je mehr Kommunen mitmachen, desto eher werden wir unsere Klimaschutzziele erreichen“, betont der Klimaschutzkoordinator des Landkreises, Joachim Scheid, der federführend in die Workshops eingebunden war.
Im bereits 2013 erarbeiteten Klimaschutzkonzept des Landkreises wurde das Ziel formuliert, 179 Prozent erneuerbare Energien zu produzieren, um den Landkreis und die Städte, in denen viele Landkreisbewohner arbeiten, versorgen zu können. „Die Energieproduktion ist mit rund 36 Prozent der CO2-Emissionen einer der Haupttreiber des Klimawandels im Landkreis Amberg-Sulzbach“, so Scheid. Aktuell liege der Landkreis bei rund 85 Prozent der Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien. „Wir haben also noch Nachholbedarf und in der Photovoltaik, die neben der Windkraft der größte Lieferant von regenerativem Strom im Landkreis ist, sehen wir noch Potenzial“.
In den erarbeiteten Leitlinien wird empfohlen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst nur auf sogenannten Konversionsstandorten und in der Nähe von Autobahnen und Bahnlinien zu installieren. Eine Ausnahme stellen benachteiligte Gebiete dar, also landwirtschaftliche Flächen, die schwer zu bewirtschaften sind und für die Landwirte Ausgleichszulagen erhalten. Anstelle der Agrarförderungen sind für diese Flächen auch EEG-Förderungen möglich. Zudem müssen diese Gebiete keine Vorbelastungen aufzeigen, um darauf mit entsprechender Ausweisung im Bebauungsplan eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten zu können. Der gesamte Landkreis Amberg-Sulzbach gilt nach EU-Recht als landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet, weshalb bereits bei vielen Gemeinden Anfragen von Projektentwicklern für die Errichtung von Freiflächenanlagen eingegangen sind.
Generell lauten die Empfehlungen, dass Flächen zu bevorzugen sind, die keine oder geringe Konfliktpotenziale mit dem Naturschutz aufweisen. Sofern Ackerflächen als Standorte für PV-Freiflächenanlagen gewählt werden, sollten es sich um intensiv bewirtschaftete Flächen handeln, die in extensiv bewirtschaftetes Grünland umzuwandeln sind. Auf bestehenden extensiven Grünlandflächen ist auf die Produktion von Sonnenenergie ganz zu verzichten, um wertvolle Lebensräume für seltenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
Bei der Ausgestaltung der Freiflächenanlagen sollten großflächige Modulanordnungen, die den Boden mit mehr als 70 Prozent überstellen und somit einer Verschattung und Austrocknung Vorschub leisten, vermieden werden. Auch das Thema nachhaltige Wertschöpfung wurde in dem Workshop behandelt. Hier sehen die Leitlinien vor, die Bürger finanziell an den Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beteiligen.
„Der Klimawandel wartet nicht. Ich würde mir wünschen, dass die Bürgermeister im Landkreis das Thema Sonnenenergie erneut auf die Agenda setzen“, so Scheid. Die Leitlinien wurden allen Bürgermeistern und kommunalen Energiebeauftragten im vergangenen Herbst zugestellt. Abrufbar sind sie auf der Webseite des ZEN unter https://www.zen-ensdorf.de/beratung-fuer-kommunen.html.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach