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Innen- und Sportminister Herrmann: Mannschaftssport in den Pfingstferien bei günstigem Infektionsverlauf wieder möglich

Symbolbild: Softball
Symbolbild: Softball

BAYERN. Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat für die Pfingstferien weitere Öffnungsschritte im Bereich des Sports angekündigt. So können bei einer stabilen oder rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Kreisverwaltungsbehörden weitere Öffnungen zulassen. Herrmann: „Wenn alle Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen, ist die Sportausübung mit Kontakt, also auch Mannschaftssport, für Gruppen mit bis zu 25 Personen unter freiem Himmel wieder möglich. Auch die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich und die Öffnung von Indoor-Sportanlagen ist erlaubt, wenn entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Das gilt auch für Fitnessstudios, die nach entsprechender Terminvereinbarung besucht werden können. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können mit festen Sitzplätzen von bis zu 250 Zuschauern besucht werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt sogar jeweils der notwendige negative Testnachweis.“

Herrmann begrüßte die jetzt so vom Bayerischen Gesundheitsministerium auf Vorschlag des Innenministeriums festgelegte Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, deren Regelungen für den Sport ab morgen möglich sind: „Das ist ein super Sportprogramm für die Pfingstferien. Und das ist vor dem Hintergrund der permanent sinkenden Zahl der Neuinfektionen, dem Fortschreiten des Impfprogramms und der nunmehr flächendeckenden Verfügbarkeit von Testmöglichkeiten zusammen mit den Hygienekonzepten auch vertretbar.“ Herrmann sagte, er sei sehr zuversichtlich, dass die Sportvereine in Bayern verantwortungsvoll mit der neuen Situation umgehen werden. „Unsere Vereine in Bayern stehen bereits mit umfangreichen und ausgefeilten Konzepten in den Startlöchern. An dieser Stelle appelliere ich auch an unsere bayerischen Kommunen, ihre Sportstätten für die Vereine zur Verfügung zu stellen.“
Für den Innenbereich von Sportstätten und in den Fitnessstudios seien keine Personenhöchstzahlen festgelegt. Das sei vielmehr abhängig von den entsprechenden Hygienekonzepten, die so festzulegen sind, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein kann und sichergestellt ist, dass diese Einhaltung von Mindestabständen in allen zugänglichen Bereichen einschließlich der sanitären Anlagen und Umkleidekabinen jederzeit gewährleistet ist. Weitere Empfehlungen zur Festlegung der Personenanzahl finden sich Rahmenkonzept Sport.
Herrmann abschließend: „Wir sind jetzt einen großen Schritt in Richtung einer weiteren Öffnung für alle bayerischen Sportlerinnen und Sportler vorangekommen. In etwa zwei Wochen werden wir uns im Ministerrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erneut umfassend mit dem Thema Sport befassen.“

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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