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Langwaffe unberechtigt in die BRD verbracht

Symbolbild: Langwaffe
Symbolbild

WAIDHAUS. Am 06.01.2022, gegen 11:15 Uhr, bemerkte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus auf der St2154 einen Pkw, welcher in Richtung Landesinnere unterwegs war. Durch die Schleierfahnder wurden der Peugeot sowie der darin befindliche deutsche Staatsbürger einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte durch die Beamten auf der Rücksitzbank eine Langwaffe, verpackt in einem Futteral, aufgefunden werden. Die entsprechend dazugehörige Munition befand sich ebenfalls mit in der Hülle. Der Fahrer gab an, dass er Jäger und zudem auch Waffenhändler sei. Laut seinen Angaben zu Folge gehöre die Waffe jedoch nicht ihm. Der 66-jährige konnte keine Verbringungserlaubnis zum Einführen von Waffen in das Bundesgebiet vorweisen. Zudem konnte er weder einen Waffenschein, Jagdschein, Händlerschein noch eine Waffenbesitzkarte vorzeigen.
Nach Sicherstellung des Jagdgewehrs sowie der Anzeigenaufnahme hinsichtlich Verstöße gemäß dem Waffengesetz konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen. 

Bericht: GPI Waidhaus

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