OBERPFALZ. Rund 300 Beamte der Oberpfälzer Polizeidienststellen führten vom Mittwoch, 14.10.2020, 06.00 Uhr bis Donnerstag, 15.10.2020, 06.00 Uhr an über 30 stationären und mobilen Kontrollstellen Verkehrs- und Fahndungskontrollen durch.
Die Kontrollen in der Oberpfalz waren Teil der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion „Truck & Bus“ des europäischen Netzwerks der Verkehrspolizei. Ein weiterer Teil waren europaweite Kontrollen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen des „Joint Action Day Mobile“. Hier standen insbesondere die Kfz-Kriminalität, Schleusungen und die Aufdeckung von Dokumentenfälschungen im Vordergrund.
- Schwerverkehr
Die Einsatzkräfte aus der Oberpfalz überprüften insgesamt 319 Lkw und Omnibusse. Davon mussten 78 Fahrzeuge beanstandet und zudem bei sechs die Weiterfahrt untersagt werden.
Bei den Fahrern stellten die Beamten 37 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, wie z. B. die Überschreitung der Tageslenkzeit oder die Unterschreitung von Tages- und Wochenruhezeiten, fest. Einem Fahrer untersagte man die Weiterfahrt, damit er den gesetzlichen Vorgaben seiner Ruhezeit nachkommen konnte.
Elf Beanstandungen gegen technische Vorschriften, wie z.B. bei Rädern/Reifen, Fahrgestell, Beleuchtungsanlage oder Bremsen, waren zu verzeichnen. Hier mussten sechs Fahrzeugführer ihre Fahrt unterbrechen, bis sie ihre Nachbesserungen erledigt hatten.
Im Bereich der Gefahrguttransporte überprüfte die Oberpfälzer Polizei 15 Fahrer. Sieben Gefahrguttransporte erfüllten dabei die gesetzlichen Vorgaben nicht und mussten ebenfalls Nachbesserungen durchführen, bevor sie weiterfahren durften.
Als weitere Kontrollergebnisse sind noch Verstöße gegen Ladungssicherungs-, Geschwindigkeitsvorschriften sowie Überschreitungen von Maßen und Gewichten anzuführen.
Kontrolle auf der B20, Parkplatz „Rehbühl“
Verschleierung der Lenkzeit durch den Einsatz einer 2. Fahrerkarte
Im Rahmen der Kontrollaktion wurde am 14.10.2020, um 09:00 Uhr auf der B20, Parkplatz Rehbühl, bei einem 47-jährigen tschechischen Kraftfahrer festgestellt, dass dieser zwei Fahrerkarten verwendete, somit seine Lenkzeit unerlaubt verlängerte und mit der zweiten Fahrerkarte seine Handlung zu verschleiern versuchte.
Die zweite Fahrerkarte gehörte einem Arbeitskollegen. Bei der Überprüfung konnten vier Fahrten innerhalb von 29 Tagen festgestellt werden, bei der die zweite Fahrerkarte zum Einsatz kam. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Eurobereich erhoben.
Wiederholt Fahrerkarte nicht im digitalen Kontrollgerät gesteckt
Am 14.10.2020 um 10:00 Uhr wurde an der Kontrollörtlichkeit B20, Parkplatz Rehbühl, bei einem 40-jährigen polnischen Kraftfahrer festgestellt, dass dieser bei der Anhaltung versuchte, seine Fahrerkarte ins digitale Kontrollgerät zu stecken.
Im Rahmen der Kontrolle konnten dem Kraftfahrer 14 Fälle nachgewiesen werden, bei denen er keine Fahrerkarte benutzte und so Lenkzeiten bis zu 20 Stunden unerlaubt ausdehnte. Gegen den Betroffenen wird aufgrund der Verstöße ein hoher vierstelliger Betrag als Bußgeld verhängt. Vor Ort musste der Fahrer bereits einen Teil der Geldbuße als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Leider kommt es immer wieder zu folgenschweren Unfällen im Schwerlastverkehr, weil Lkw-Fahrer aufgrund von Lenkzeitüberschreitungen übermüdet sind und / oder der Lkw erhebliche technische Mängel hat. Deshalb stehen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr insbesondere auch Lkw-Kontrollen im Fokus der Oberpfälzer Polizei.
Weitere Fahndungs- und Pkw-Kontrollen
Bei den weiteren Kontrollen, welche die Oberpfälzer Polizei auch zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen des „Joint Action Day Mobile“ durchführte, überprüften man insgesamt 991 weitere Fahrzeuge und 1390 Personen. Hierbei waren 3 Personen ohne gütige Reisedokumente zu beanstanden.
Zwei Verstöße nach dem Waffengesetz, ein verbotenes Springmesser bzw. ein verbotenes Schlagwerkzeug, deckten die Beamten auf. Die beiden betroffenen Personen erwartet jeweils ein Strafverfahren.
In einem weiteren Fall stellten die Beamten eine geringe Menge Marihuana fest. Deshalb wird ebenfalls eine Strafanzeige erstattet.
Verkehrsrechtliche Vorschriften standen bei den Pkw-Kontrollen ebenfalls im Fokus. Hier mussten 67 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen und 55 Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Neben Verstößen gegen die Gurtanlegepflicht und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, war auch der Gebrauch des Mobiltelefons während der Fahrt zu sanktionieren.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz