WEIDEN. Eine 28-jährige, in Weiden wohnhafte junge Dame zeigte sich gestern in den Abendstunden, zusammen mit ihrem Komplizen, besonders einfallsreich. Jedoch scheiterte der Versuch der beiden kläglich.
Die 28-jährige fand sich gegen 18:00 Uhr in einer Drogerie in der Robert-Bosch-Straße ein. Während ihres Besuchs fielen ihr mehrere kosmetische Erzeugnisse im Wert von knapp 40 Euro in die Hände bzw. in die Tasche. Angestellte des Marktes bemerkten das Vorhaben der Dame und stellten sie zur Rede. Als sie auf den Ladendiebstahl angesprochen wurde, kamen auch die Kosmetika wieder zum Vorschein. Standardgemäß übergaben die Angestellten die Dame an die hinzugerufenen Ordnungshüter, welche die Dame mit zur Wache nahmen. Eigentlich ein routinemäßiger Vorgang.
Doch dann kam der Komplize der jungen Dame, welcher von dem Vorfall Wind bekommen hatte, auf den Plan. Wenig später erschien er auf der Wache und forderte recht ungehalten die „Freilassung“ seiner Bekannten. Als „Beweis“ für die ganz sichere Unschuld der Dame legte er eine Kaufquittung vor, die belegen sollte, dass sie die Artikel nicht gestohlen, sondern ordnungsgemäß erworben hatte. Doch hier hatte er die Rechnung ohne die Beamten gemacht. Ein Blick auf die vorgelegte Kaufquittung genügte um die „Rechtmäßigkeit ihres Besitzes“ zu wiederlegen. Die Kaufquittung war schlichtweg zu einem Zeitpunkt ausgestellt, als die Dame bereits auf der Wache saß…. Guter Versuch doch wahrlich schlecht umgesetzt.
Ob gegen den Herrn strafrechtliche Schritte eingeleitet werden wird noch geprüft. Die 28-jährige jedenfalls erhält eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.
Bericht: PI Weiden