OBERPFALZ. Am 15. April wurden bei 14 Tatverdächtigen Durchsuchungen unter anderem wegen des Verdachts des Besitzes sowie des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte durchgeführt. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wurden am Donnerstagmorgen insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse an 12 Adressen in den Landkreisen Cham und Regensburg sowie den Städten Neumarkt/OPf. und Regensburg vollzogen. Die Tatverdächtigen werden beschuldigt im Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten zu sein, die sie sich mehrheitlich über sog. „Peer-to-Peer-Netzwerke“ (P2P) besorgt oder über solche verbreitet haben sollen. Ansätze für die Ermittlungsverfahren, die in keinem Zusammenhang stehen, konnten teils durch Hinweise aus der internationalen Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden gewonnen werden.
Unter den ausschließlich männlichen 14 Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 52 Jahren befinden sich auch vier jugendliche Tatverdächtige. Unter den Tatverdächtigen im Deliktsbereich Kinderpornographie sind zunehmend Jugendliche festzustellen. Den Straftaten liegt in diesen Fällen oftmals kein pädosexueller Hintergrund zugrunde, sondern ein fehlendes Bewusstsein hinsichtlich des kinderpornographischen Charakters der Datei und der damit verbundenen strafrechtlichen Relevanz.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreich Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Alle Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Die Ermittlungen wegen Besitzes bzw. Verbreitens kinder-/jugendpornographischer Inhalte werden durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Abstimmung mit dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) und den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Regensburg (Zweigstelle Straubing) geführt.
Die Regensburger Polizei setzt damit ein klares Zeichen gegen Kinderpornographie. Hinter jeder kinder- oder jugendpornographischen Bild- oder Videodatei verbirgt sich der reale Missbrauch eines Kindes oder eines Jugendlichen. Durch die Verbreitung der Dateien wird der Missbrauch kontinuierlich fortgesetzt und dem Opfer weiteres Leid zugefügt.
Auch der Gesetzgeber verstärkt den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. So hat der Deutsche Bundestag am 25.03.2021 u. a. Strafverschärfungen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie beschlossen. Diese Taten sollen in bestimmten Fällen durch die Erhöhung des Strafrahmens zum Verbrechen hochgestuft werden, womit dann eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen wäre. Dies führt zugleich zu einer Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz / Kripo Regensburg