OBERPFALZ. Die Polizeidienststellen der Oberpfalz führten vom Mittwoch, 13.10.2021, 06.00 Uhr bis Donnerstag, 14.10.2021, 06.00 Uhr Lkw- und Omnibuskontrollen durch. Die Kontrollen in der Oberpfalz waren Teil einer länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion des europäischen Netzwerks der Verkehrspolizeien (ROADPOL).
Die Einsatzkräfte aus der Oberpfalz überprüften insgesamt 290 Lkw- und Omnibusse. Davon mussten 65 beanstandet, bei 11 Fahrern wurde zudem die Weiterfahrt untersagt.
Bei den Kontrollen wurden 19 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, wie z.B. Überschreitung der Tageslenkzeit oder die Unterschreitung von Tages- und Wochenruhezeiten festgestellt. Einem Fahrer wurde die Weiterfahrt unterbunden, damit er den gesetzlichen Vorgaben seiner Ruhezeit nachkommen konnte. Zudem wurden 8 Beanstandungen gegen technische Vorschriften in Bezug auf Räder/Reifen, Lenkanlagen, Bremsen etc. festgestellt. Wegen derartiger Mängel mussten 4 Fahrzeugführer ihre Fahrt unterbrechen, bis sie ihre Nachbesserungen an den Fahrzeugen erledigt hatten.
Im Gefahrguttransport wurden durch die Oberpfälzer Polizei 12 Fahrer kontrolliert. 5 Gefahrguttransporte erfüllten dabei die gesetzlichen Vorgaben nicht. Sie mussten länger währende Nachbesserungen durchführen, bevor sie weiterfahren durften. Weiterhin wurden im Rahmen der Kontrollen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ladungssicherungsverstöße sowie die Überschreitungen von Maßen und Gewichten festgestellt.
Beispielhaft können folgende Aufgriffe dargestellt werden:
- Kontrolle, Bundesstraße 85, PP Pittersberg, FR. Amberg
Bei der Kontrolle eines türkischen Sattelzuges um 10.15 Uhr wurde festgestellt, dass der 65-jährige Fahrer bereits eine Lenkzeit von 17 Stunden hinter sich hatte und die erlaubte Lenkzeit somit um 7 Stunden überschritten hatte. Da im Rahmen der Kontrolle weitere Fahrpersonal- und Geschwindigkeitsverstöße festgestellt wurden summiert sich das errechnete Bußgeld für den Fahrer auf rund 1800 Euro. Sein Unternehmen muss zudem eine Geldbuße von rund 5400 Euro bezahlen. Von Seiten der kontrollierenden Beamten der VPI Amberg wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Mindestruhezeit von 9 Stunden angeordnet. Aus dem Bericht der VPI Amberg ist zu entnehmen, dass der Fahrer sogar erfreut war, nun endlich schlafen zu dürfen.
- Kontrollen Überladung
Oberpfalzweit wurden 6 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen festgestellt, welche erheblich überladen waren. Die Weiterfahrt wurde jeweils unterbunden. Die Fahrer konnten erst nach erfolgter Um-/Abladung ihrer Fahrzeuge und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung ihre Fahrt fortsetzen. Spitzenreiter war ein polnischer Handwerker, der für seine Firma drei Geldautomaten zur Installation nach Nürnberg bringen sollte. Bei der Kontrolle auf der B85 bei Pittersberg wurde von den Beamten der VPI Amberg im Rahmen einer angeordneten Verwiegung eine Überladung von 66 % festgestellt. Neben der Bußgelderhebung beim Fahrer wurde in dem Fall gegen den verantwortlichen Unternehmer ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung eingeleitet.
- Manipulation eines digitalen Kontrollgerätes mittels angebrachten Magneten
Zu Beginn der Kontrollaktion meldete sich ein tschechischer-Lkw-Fahrer bei den Kontrollkräften der VPI Weiden und teilte mit, dass er an der letzten Tankstelle in der Tschechischen Republik den Fahrer eines rumänischen Sattelzuges beim Entfernen eines am Kitas (Impulsgeber am Lkw für das digitale Kontrollgerät) angebrachten Magneten beobachtet habe. Die Anbringung eines Magneten kann bei einigen Kitas-Varianten zum Fehlen des Fahrtaufschriebs am Kontrollgerät führen. Gegen 09.00 Uhr wurde das verdächtige Fahrzeug durch Anhaltekräfte der VPI Weiden in die Kontrollstelle am PWC Ulrichsberg auf der A6 gelotst. Hierbei wurde festgestellt, dass seit der Abfahrt an der Tankstelle in Tschechien keine Manipulation stattgefunden hat. Im Rahmen der Kontrolle konnte allerdings in der rechten Jackentasche des rumänischen Fahrers ein Neodym-Magnet aufgefunden werden. Nachdem der Fahrer einräumte, dass er den Magneten in Tschechien zur Manipulation des Kontrollgerätes genutzt hatte wurde der Magnet zur Verhinderung eines weiteren Einsatzes gefahrenabwehrend sichergestellt.
Da die Straftat nicht auf deutschem sondern auf tschechischem Hoheitsgebiet begangen worden war und somit deutsche Strafbehörden nicht zuständig sind erging diesbezüglich zunächst nur ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Weiden. Der Fahrer hat allerdings in jedem Fall wegen des nicht ordnungsgemäßen Betreibens des Kontrollgerätes nach dem Fahrpersonalrecht ein nicht unerhebliches Bußgeld im dreistelligen Bereich zu erwarten.
Im Rahmen der Kontrollaktion waren oberpfalzweit 78 Beamte an insgesamt 17 stationären und mobilen Kontrollstellen im Einsatz.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz