SCHWANDORF. Am Mittwoch gegen 15.00 Uhr führten Beamte der PI Schwandorf in Schwandorf in einer dezentralen Unterkunft für Asylbewerber eine Kontrolle durch, da das Landratsamt nach vorherigen polizeilichen Ermittlungen gegen einen 22-Jährigen aus Nabburg stammenden Deutschen ein Hausverbot erlassen hatte. Der 22-Jährige, vielfach wegen Drogen- und Eigentumsdelikten bekannter Mann, hielt sich dort bei einer ebenfalls drogenabhängigen 33-jährigen Asylbewerberin aus Groznij auf. Beim Vollzug des Hausverbotes ergaben sich Hinweise auf Drogen, unter anderen aufgrund Fixerutensilien. Daher veranlassten die Beamten eine Durchsuchung. Der 22-Jährige war im Besitz eines betäubungsmittelpflichten Medikaments in Pflasterform, für das er keine ärztliche Verordnung vorweisen konnte. Vielmehr verstrickte er sich zur Herkunft in Widersprüche. Daher wurde das Betäubungsmittel beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die Asylbewerberunterkunft wurde dem arbeitslosen Mann ein Platzverweis erteilt, dem er widerwillig nachkam. Kurze Zeit darauf kontrollierte die Beamten am Busbahnhof in Schwandorf einen 37-jährigen Zuwanderer aus Tunesien, der erst am Montag im Bahnhof wegen räuberischen Diebstahl aufgefallen war (vgl. Pressemitteilung Kassiererin gepackt, um im Besitz einer Tasse Kaffee zu bleiben). Bei einer sogenannten verdachtsunabhängigen Durchsuchung fand sich eine geringe Menge Haschisch. Auch diese Drogen wurde beschlagnahmt. In der Folge beschwerte sich der Mann über seinen Dealer, weil er nicht gewusst habe, dass er das Haschisch nicht besitzen dürfe, er aber nun 10 EURO dafür bezahlt habe.
Auch den Tunesier erwartet ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Bericht: PI Schwandorf